05.02.2007

Veränderte Kriterien für "Preis des Parlaments"

 

Parlamentsauszeichnung wurde aufgewertet

Der Preis des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird auch künftig jährlich vergeben. Doch nur noch alle fünf Jahre kann der Preis in ein und demselben Fachbereich erworben werden. Diplomarbeiten (außer Doktorarbeiten) werden künftig nicht mehr ausgezeichnet.
Das sind einige Ergebnisse der Dekretänderung zum Preis des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die jüngst verabschiedet wurden  Ausnahmsweise wird die Hinterlegungsfrist für Werke, mit denen sich Autoren an dem Wettbewerb zum Parlamentspreis beteiligen wollen, am 15. März enden.


Vorgaben


Am 29. Januar 2007 hat das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Dekretgebung zur Vergabe des "Preises des Parlaments" abgeändert. Es ging darum, diesen recht begehrten Preis qualitativ aufzuwerten. Im Vorfeld hatte sich eine aus allen Fraktionen zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit einer Neuregelung befasst unter der Vorgabe folgender Kriterien:

  • den Wettbewerb zu verstärken, auch vor dem Hintergrund, dass der Preis des Parlaments durch das Einreichen sehr disparater Werke an Qualität verlieren könnte, wie es die Jury festgestellt hat;
  • die Abgrenzung der einzelnen Bereiche, in denen ein Preis vergeben werden soll, genauer abzuklären;
  • den Bezug der Werke zur Deutschsprachigen Gemeinschaft eindeutiger zu definieren.

Änderungen

  • Die folgenden wesentlichen Änderungen wurden letztlich vorgenommen:
  • In einem Fünf-Jahres-Rhythmus werden die Preise in jeweils zwei festgelegten Fachbereichen vergeben, z.B. ist nur noch alle fünf Jahre die Auslobung von Preisen in Fachbereichen wie Literatur oder Heimatgeschichte möglich. Durch die Präzisierung der Fachbereiche und den festgelegten Rhythmus können die Autoren sich bereits lange im Voraus auf den festgeschriebenen Zeitplan einstellen.
  • Studien- und Diplomarbeiten werden künftig nicht mehr für die Verleihung des Preises des Parlamentes berücksichtigt. Allerdings sind Doktorarbeiten die weiterhin zulässig.
  • Die Frist zwischen zwei möglichen Auszeichnungen wird von fünf Jahren auf zehn Jahre erhöht. Auf diese Weise wird vermieden, dass außerordentlich begabte Autoren oder Autorengruppen so oft preisgekrönt würden, dass andere Autoren oder Autorengruppen quasi keine Aussichten mehr auf eine Auszeichnung haben.
  • Mitarbeiter der Fraktionen oder der Parlamentsverwaltung sind künftig nicht mehr automatisch vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  • Die weiteren Änderungen sind technischer und sprachlicher Natur.


Die Trennung der Fachbereiche „Geschichte“ und „Heimatgeschichte“ und die gegebenenfalls damit verbundenen Schwierigkeiten, die eingereichten Werke in diese Fachbereiche einzuordnen, bildete einen Schwerpunkt der Ausschussdiskussion über den Dekretvorschlag. Das Plenum verabschiedete die letztlich im Einvernehmen vorgeschlagene Dekretänderung einstimmig.

Reihenfolge der Fachbereiche

Nach der verabschiedeten Neuregelung wird folgende Reihenfolge bei der Auslobung der Preise angewandt:
2007: Geschichte sowie Architektur, Raum- und Landschaftsplanung;
2008: Sprachwissenschaften sowie Staats- und Rechtswissenschaften;
2009: Literatur sowie Wirtschaft;
2010: Kunst und Kultur sowie Archiv- und Bibliothekswesen und Biographien;
2011: Heimatgeschichte und Humanwissenschaften.