29.10.2007
Wie soll der Französischunterricht verbessert werden?
Integriertes Konzept zur Fremdsprachenförderung in der DG
„Sprachenkompetenz umfasst sowohl die deutsche Muttersprache als auch mehrere Fremdsprachen, insbesondere natürlich die erste Fremdsprache Französisch.“, betonte Unterrichtsminister Oliver Paasch vor der zuständigen Ausschuss des Parlaments der DG. „Mehrere Fremdsprachen beherrschen vergrößert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und erweitert den intellektuellen Hintergrund mit dem Zugang zu anderen Kulturen.“ Vor diesem Hintergrund stellte Minister Paasch dem Unterrichtsausschuss das Gesamtkonzept der Regierung zur Verbesserung des Französischunterrichts vor, ein Konzept, das mit den Schulgemeinschaften, den Schulträgern und den Sozialpartnern besprochen wurde. Der Unterrichtsausschuss hatte sich im gleichen Rahmen nach der Sommerpause mit den Ergebnissen der DELF-Studie der Universität Lüttich befasst, die Autonome Hochschule zu ihren Konzept über die Mehrsprachigkeit angehört und in Schaffhausen an einem Workshop über Fremdsprachenpädagogik mit Schweizer Experten teilgenommen.
Im Kindergarten
Das Sprachendekret vom 19. April 2004 sieht Aktivitäten im Kindergarten in einem zeitlichen Rahmen von 50 bis 200 Minuten pro Woche vor. Darum hat die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (AHS) Maßnahmen für die Kindergärtnerausbildung ergriffen: Von den Kindergärtnern erwartet die AHS Französischkenntnisse auf dem B1-Niveau des Europäischen Referenzrahmens, dabei allerdings 60 % in jedem der vier Kompetenzbereiche (Gesprochene Sprache verstehen, Sprechen, geschriebene Sprache verstehen, Schreiben). Dazu organisiert die AHS einen Französischpflichtkurs von 75 Stunden und einen Fremdsprachendidaktik-Pflichtkurs von mindestens 90 Stunden. Hinzu kommen spezifische Unterstützungsangebote. Für den Einsatz von Native speakers (Französisch-Muttersprachlern) im Kindergarten laufen die Vorbereitungen: Die DG hat die notwendigen rechtlichen Anpassungen vorgenommen, Gleiches ist in der Französischen Gemeinschaft angekündigt und erste Pilotprojekte (Z.B. die Gemeinden Büllingen und Weismes) sind in Vorbereitung.
Fachlehrer im Regelprimarschulwesen
Alle Schülerinnen und Schüler sollen am Ende der Primarschule fundierte Grundkenntnisse auf dem Niveau A2 des Europäischen Referenzrahmens verfügen. Sie sollen in der Lage sein, so Unterrichtsminister Paasch vor dem Unterrichtsausschuss, sich in der Sekundarschule gründlich und differenziert mit Französisch zu befassen. In diesem Zusammenhang sollen dem Schulbuch eine weitaus größere Bedeutung als bisher beigemessen werden und das didaktische Material verbessert werden. Die Regierung wird in der Primarschule das Amt des Fachlehrers für die erste Fremdsprache schaffen. Dieser muss die gründlichen Kenntnisse der französischen Sprache im Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen, dabei allerdings 60 % in jeder einzelnen Kompetenz. Damit auch Lehrer aus der Französischen Gemeinschaft das Amt des Fachlehrers in den Primarschulen der DG wahrnehmen können, wird für diese auf den Nachweis der gründlichen Kenntnis der deutschen Sprache verzichtet. Die vorgesehenen Maßnahmen an der Autonomen Hochschule für angehende Französisch-Fachlehrer in den Primarschulen: • Neben dem Pflichtfach Französisch wird das Wahlfach Französisch (225 Stunden plus Stützkurse) angeboten. • Damit die angehenden Fachlehrer für Französisch das Fremdsprachenniveau B2 in jedem der vier Kompetenzbereiche erreichen, bietet die AHS nicht nur theoretischen Unterricht, sondern auch ein mehrwöchiges Praktikum in Frankreich, das über das Zusammenarbeitsabkommen mit der PH Schaffhausen möglich wird. Die Regierung beabsichtigt, den Großteil der Kosten dieses Auslandspraktikums zu finanzieren. • Die entsprechende Abschlussprüfung in Französisch wird nicht von der AHS selber abgehalten, sondern vom Fremdspracheninstitut der Universität Lüttich. Von den Primarschullehrern, die kein Französisch unterrichten, wird künftig ein gewisses Fremdsprachenniveau erwartet, und zwar 60 % für die Gesamtheit der Kompetenzbereiche im Niveau B1. Kann der angehende Lehrer die Kenntnisse nicht nachweisen, wird er nicht für das Lehramt zugelassen. Immersionsprojekte mit Sprachbädern und einem Austausch von Schülern der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Französischen Gemeinschaft sollen gefördert werden.
Im Regelsekundarschulwesen
Das Sprachendekret vom 19. April 2004 sieht ausdrücklich vor, dass der Französischunterricht im Sekundarschulwesen von Lehrern mit gründlicher Kenntnis der französischen Sprache und mit ausreichender Kenntnis der deutschen Sprache erteilt werden muss. Falls der Sachunterricht in Französisch erteilt wird, gilt: Der Lehrer muss die französische und die deutsche Sprache gründlich beherrschen. Minister Paasch betonte, dass die Regierung größten Wert auf die Vermittlung von Sprachkompetenz in den Sekundarschulen legt. „Jede Schule muss in ihrem Schulprojekt ein Konzept zur Verbesserung der Sprachkompetenz und der Sprachvermittlung aufnehmen und detailliert darstellen.“, so der Minister. Folgende Maßnahmen sieht die Regierung vor: • Interne Evaluierung: Jede Schule muss jährlich intern überprüfen, inwieweit sie ihr Konzept zur Sprachenkompetenz und Sprachvermittlung verwirklicht hat. • Externe Evaluierung: Gleichzeitig wird über eine externe Evaluierung überprüft, welche Anstrengungen die Schule unternommen hat, um die Bestimmungen des Sprachendekretes umzusetzen. • Es soll ein reibungsloser Übergang zwischen der Primarschule und der 1. Stufe der Sekundarschule gewährleistet werden, und zwar über neu erarbeitete Kernkompetenzen und den Rahmenplan für den Französischunterricht. Die Regierung und das Ministerium stellten bereits die entsprechenden Rahmenpläne und ihre Struktur in der jüngsten Sitzung des Unterrichtsausschusses vor. • Kohärenz im Übergang zwischen Primarschule und 1. Sekundarschulestufe soll auch über Schulbücher und didaktisches Material gewährleistet werden. • Im allgemeinbildenden Zweig soll für die 1. Sekundarschulstufe das Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Französisch erreicht werden. • Für das letzte Sekundarschuljahr wird das Niveau B2 angestrebt. • Auf Sekundarschulebene soll der europäische Austausch von Lehrpersonen und Schülern intensiviert werden, nicht zuletzt mit Fördermitteln europäischer und belgischer Einrichtungen. • Die Regierung will weitere Maßnahmen fördern, beispielsweise die Vermittlung von französischem Fachwortschatz in den technischen und beruflichen Schulen, das Angebot neuer Lehrmaterialien und Französisch-Intensivkurse nach dem Abitur.
Die Autonome Hochschule
Neben der einschlägigen Sprachausbildung für angehende Kindergärtner und Primarschullehrer sowie der Vermittlung von Sprachaufenthalten in Frankreich sieht die AHS Maßnahmen in der Fremdsprachendidaktik vor: zertifizierende Didaktikausbildungen für Native Speakers, Didaktik-Weiterbildungen in Zusammenarbeit mit der Uni Lüttich und dem Pädagogischen Dienst des Ministeriums Geplant sind auch Sprachkurse für das Niveau B2 in Eupen und St. Vith. Initiativen der Regierung Minister Paasch kündigte an, dass noch in dieser Sitzungsperiode mit konkreten Maßnahmen der Regierung für die Umsetzung des Konzepts zu rechnen ist. Dazu gehört unter anderem ein Dekretentwurf, der den Einsatz von Französisch-Fachlehrern in den Primarschulen regelt.
|