16.01.2008
Bisher wird Wallonische Gesetzgebung angewandt - Beratungen über eigenes Denkmalschutzdekret für die DG
Seit Anfang Januar befasst sich der Ausschuss II für Kultur im Parlament der DG mit dem Dekretentwurf über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen (Dokument 115). Bisher verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft über keine eigene Gesetzgebung in diesen Angelegenheiten, obwohl sie (außer für Ausgrabungen) seit über 13 Jahren zuständig ist. Als Rechtsnachfolgerin der Wallonischen Region wandte sie bislang deren Gesetzgebung an, die jedoch zusehends überholt ist. Der Dekretentwurf der Regierung ist ihren eigenen Worten zufolge auf die konkreten Bedürfnisse der Gemeinschaft zugeschnitten und soll den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen. Der zuständige Parlamentsausschuss behandelt zurzeit das Kapitel über den Schutz der Denkmäler, Ensembles und Landschaften, in dem u. a. ein dreiphasiges Verfahren zur Unterschutzstellung vorgesehen ist. Der Ausschuss wird sich anschließend mit den Regelungen über die Schutzwirkungen der Unterschutzstellung, mit dem Verzeichnis geschützter Güter, den Ausgrabungen, den Aufgaben der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission (KDLK) und den vorgeschlagenen Zuschussverfahren befassen. In diesem Zusammenhang wird der Kulturausschuss eine Anhörung der KDLK und des Archäologischen Dienstes des Ministeriums durchführen. Der Dekretentwurf soll spätestens im Juni im Plenum verabschiedet werden.
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