Die belgische Verfassung

Im Jahr 1831 setzte der belgische Nationalkongress unter dem Vorsitz von Surlet de Chokier die erste belgische Verfassung auf. Sie war seinerzeit eine der liberalsten in Europa und diente den Verfassungsgebern anderer Länder, beispielsweise Spanien, Griechenland, Rumänien, Preußen, Piemont-Sardinien und Luxemburg, als Vorbild.

Sie enthält einige grundlegende Prinzipien:

  • die Festlegung wesentlicher Grundfreiheiten
  • das Prinzip der Gewaltentrennung
  • die Entscheidung zugunsten einer Monarchie (statt einer Republik).

Bedeutende Verfassungsreformen gab es nur für folgende Angelegenheiten:

  • die Änderung des belgischen Wahlrechts
  • die Umwandlung Belgiens von einem Einheitsstaat zu einem Föderalstaat.

Die Struktur des heute gültigen Verfassungstextes entspricht einer koordinierten Version aus dem Jahr 1994.

Hinweise auf Verfassungsartikel mit spezifischer Bedeutung für die Deutschsprachige Gemeinschaft finden Sie in der folgenden Liste.

Ganz unten finden Sie den vollständigen Verfassungstext als Download.



Artikel Inhalt
Art. 1 Definition Belgiens als Föderalstaat
Art. 2 Aufzählung der 3 Gemeinschaften
Art. 3 Aufzählung der 3 Regionen
Art. 4 Aufzählung der 4 Sprachgebiete
Art. 5-6 Aufteilung in Provinzen
Art. 7 Grenzen Staat, Provinzen und Gemeinden
Art. 8 Belgische Staatsangehörigkeit
Art. 11bis Vertretung von Personen beider Geschlechter in den Regierungen
Art. 24 Wahlfreiheit und Organisation des Unterrichtswesens
Art. 28 Petitionsrecht der Bürger
Art. 30 Freiheit und Regelung des Sprachgebrauchs
Art. 32 Öffentlichkeit von Verwaltungsdokumenten
Art. 35 Restbefugnisse
Art. 38 Grundlage der Befugnisse der Gemeinschaften
Art. 41 Kommunale und provinziale Belange
Art. 62 Verhältnismäßige Vertretung in der Kammer
Art. 63 Zusammensetzung der Kammer/Aufteilung in Wahlkreise
Art. 67 Zusammensetzung des Senats
Art. 68 § 3 Abs. 2 und 3 Wahl des Gemeinschaftssenators
Art. 115 §1 Abs.2 Definition des DG-Parlaments
Art. 116 Zusammensetzung der Gemeinschafts- und Regionalparlamente
Art. 117 Wahl der Gemeinschafts- und Regionalparlamente
Art. 118 Arbeitsweise und Zusammensetzung der Gemeinschafts- und Regionalparlamente – konstitutive Autonomie
Art. 118bis Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Art. 119 Unvereinbarkeit Ratsmitglied - Kammer/Senat
Art. 120 Parlamentarische Unverantwortlichkeit und Immunität (in Verbindung mit Art. 58 und 59)
Art. 121 § 1 Abs.2 Definition der Regierung der DG (Aufzählung)
Art. 122 Wahl der Gemeinschafts- und Regionalregierungsmitglieder
Art. 123 Arbeitsweise und Zusammensetzung der Gemeinschafts- und Regionalregierungen - konstitutive Autonomie
Art. 124 Unverantwortlichkeit der Minister
Art. 125 Anklage und Richten der Regierung(smitglieder)
Art. 130 Befugnisse des RDG - Gesetzeskraft der Dekrete
Art. 131 Gesetzlicher Schutz gegen ideologische und philosophische. Diskriminierung
Art. 132 Initiativrecht (Regierung und Mitglieder)
Art. 133 Authentische Interpretation der Dekrete
Art. 139 Ausübung von regionalen Befugnissen - DG
Art. 140 Ausübung von durch Gesetz übertragenen Befugnissen durch die DG
Art. 141 Gesetzliche Vorbeugung von Zuständigkeitskonflikten
Art. 142 Organisation und Zuständigkeit des Schiedshofs
Art. 143 Beilegung von Interessenkonflikten - föderale Loyalität
Art. 160 Organisation und Zuständigkeit des Staatsrates
Art. 162 Organisation der provinzialen und kommunalen Einrichtungen
Art. 163 Ausübung von Provinzbefugnissen Brüssel
Art. 167 Internationale Beziehungen
Art. 169 Gewährleistung internationaler Verpflichtungen
Art. 170 §2 Grundlage für die Steuerhoheit der Gemeinschaften
Art. 171 Jährlichkeitsprinzip der Steuern
Art. 173 Verwendungszweck der Steuern
Art. 176 Finanzierungssystem der DG
Art. 180 Organisation und Zuständigkeit des Rechnungshofes
Art. 189 Text der Verfassung in NL, F und D
Art. 195 Verfahren zur Revision der Verfassung