Gutachten des DG-Parlaments zu Gesetzesvorschlägen:
Mehr föderale Rechtsnormen sollen ins Deutsche übersetzt werden
Der Zugang der deutschsprachigen Belgier zu Gesetzestexten sowie zu königlichen und ministeriellen Erlassen der föderalen Behörden muss verbessert werden. Darin sind sich Vertreter aller demokratischen flämischen und frankophonen Parteien einig; sie haben im Senat gemeinsam zwei entsprechende Gesetzesvorschläge hinterlegt.
In seiner Sitzung vom 13. März 2006 hat das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft nun ein Gutachten zur Initiative des Senats verabschiedet. Darin schlägt das DG-Parlament weitere Verbesserungen vor.
Überlastung der Malmedyer Übersetzungszentrale
Berni Collas (PFF), Parlamentsmitglied in Eupen und Gemeinschaftssenator der DG im Föderalparlament, ist einer der Autoren der im Senat vorliegenden Gesetzesvorschläge. Er stellt insbesondere fest, dass die Übersetzungstätigkeit der Zentralen Dienststelle
 In der Übersetzungszentrale Malmedy | für deutsche Übersetzungen in Malmedy in der Praxis weit hinter dem zurückbleibt, was die gesetzlichen Bestimmungen und deren Auslegung durch den Schiedshof vorschreiben.
Diesem Dienst seien bisher nicht die Mittel zur Verfügung gestellt worden, um eine systematische Übersetzung aller föderalen Regeltexte in einer angemessenen Frist zu gewährleisten.
Die Gesetzesvorschläge
Im DG-Parlament wies Collas darauf hin, dass die im Senat hinterlegten Gesetzesvorschläge darauf abzielen, auf pragmatische Weise eine Verbesserung der jetzigen Situation herbeizuführen. Dabei würden, so der Gemeinschaftssenator, folgende Ziele verfolgt:
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Die anfallende Übersetzungsarbeit solle aufgeteilt werden zwischen der Zentralen Dienststelle in Malmedy (für die Übersetzung von Gesetzestexten) und den föderalen Ministerien (Verantwortung für die föderalen Königlichen und Ministeriellen Erlasse beim jeweiligen Fachminister). Damit würde die Übersetzungsdienststelle in Malmedy entlastet.
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Die Veröffentlichung der deutschen Übersetzungen solle durch die Streichung des Offizialisierungsverfahrens beschleunigt werden.
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Die Aufgabe, die offizielle deutsche Rechtsterminologie festzulegen, solle vom Föderalstaat an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen werden.
Das Fernziel
Der Gemeinschaftssenator betonte, dass die Föderalregierung entsprechende Geldmittel freimachen müsse, um die Lage tatsächlich zu verbessern.
Der vorgeschlagene Weg sei eine Zwischenetappe zum eigentlichen Ziel. Dieses laute: Alle föderalen Gesetzes- und Verordnungstexte sollen zeitgleich in den drei Landessprachen Belgiens veröffentlicht werden.
Auch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertritt die Auffassung, dass die jetzt vorgeschlagene Lösung im Senat nicht als Ideallösung zu betrachten sei, sondern lediglich als Schritt in die richtige Richtung.
Wallonisches Modell akzeptabel
In seinem am 13. März verabschiedeten Gutachten vertritt das DG-Parlament folgenden Standpunkt: Grundsätzlich wünscht es aus Gründen der Gleichbehandlung der deutschsprachigen Bürger Belgiens, dass alle föderalen Gesetzes- und Verordnungstexte in deutscher Sprache vorliegen; ideal wären authentische, rechtsverbindliche Fassungen.
 Berni Collas, Gemeinschaftssenator |
Akzeptabel wäre auch eine Übersetzung der Originalfassungen (Niederländisch und Französisch) ins Deutsche, allerdings unter einer wichtigen Voraussetzung: Die deutsche Übersetzung müsse zeitgleich mit den Originalfassungen veröffentlicht werden. Das Modell wird bereits seit Jahren von der Wallonischen Region praktiziert
Verbesserungsvorschläge
Das DG-Parlament formulierte eine Reihe von konkreten Verbesserungsvorschlägen zum Gesetzvorschlag des Senats. Als Beispiele seien erwähnt:
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Die Übersetzungen ins Deutsche sollten unabhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln durchgeführt werden.
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Auch müsse gewährleistet sein, dass eine Prioritätenliste der zu übersetzenden Erlasse und Rundschreiben, die die einzelnen föderalen Fachminister erstellen sollen, sich nicht einschränkend auf die Übersetzungen auswirkt.
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Die Rechtssprechung der Ständigen Sprachenkontrollkommission müsse berücksichtigt werden.
Zuviel Aufwand?
Im DG-Parlament wurde natürlich die Frage aufgeworfen, ob der Übersetzungsaufwand angesichts der relativ geringen Anzahl Deutsch sprechender Bürger gerechtfertigt sei.
Dazu die Meinung der überwiegenden Mehrheit der DG-Parlamentarier: Die Verfassung weise in Belgien vier Sprachgebiete aus, darunter das deutsche Sprachgebiet. Auf Verwaltungsebene leite sich daraus ab, dass Deutsch als eine der drei Landessprachen anerkannt sei. Deshalb habe jeder deutschsprachige Bürger das Recht, die föderalen Gesetzes- und Verordnungstexte in Deutsch zur Kenntnis nehmen zu können. Dies werde im Übrigen in einem Urteil des Schiedshofs bestätigt.
Das Gutachten des Parlaments wurde mit den Stimmen von CSP, PFF, SP, PJU-PDB und ECOLO angenommen, Vivant stimmte dagegen.
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