DG - Region Brüssel-Hauptstadt
Parlament billigte Zusammenarbeitsabkommen
Das Parlament der DG hat in seiner Sitzung vom 26. Februar das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Region Brüssel-Hauptstadt und der Deutschsprachigen Gemeinschaft gebilligt. Das Zustimmungsdekret wurde einstimmig verabschiedet. Nun verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen belgischen Gliedstaaten.
Zusammenarbeit in Regionalkompetenzen
 Plenarsaal des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt |
Das Rahmenabkommen mit der Region Brüssel-Hauptstadt sieht insbesondere eine Zusammenarbeit in den Zuständigkeitsbereichen vor, welche die Wallonische Region der Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen hat. Hierbei handelt es sich um
- Beschäftigung,
- Denkmal- und Landschaftsschutz,
- Ausgrabungen und
- Gemeindeaufsicht.
Begleitausschuss
Neben dieser Kooperation zielt das Rahmenabkommen darauf ab, den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den jeweiligen Verwaltungen und Regierungen zu fördern. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist bevölkerungsmäßig der kleinste autonome Gliedstadt des föderalen Belgien und Brüssel flächenmäßig der kleinste, folglich scheint ein Austausch besonders interessant. Für die Ausarbeitung der Arbeitsprogramme und –projekte wird ein gemischter Begleitausschuss eingesetzt. Dieser soll das Abkommen mit Leben erfüllen und im Zweijahresrhythmus zusammentreffen.
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