Oppositionsfraktionen beantragen Staatsratsgutachten
Abstimmung über Krisendekret verschoben
Am 1. Februar stand der so genannte Krisendekretentwurf auf der Tagesordnung der Plenarsitzung im Parlament der DG. Zur Abstimmung kam es jedoch nicht, weil die Oppositionsparteien CSP und Vivant ein Staatsratsgutachten beantragten.
Der Text des Dekretentwurfs, der dem Plenum von den Parlamentsausschüssen mehrheitlich vorgeschlagen worden war, beinhaltet folgende Aspekte:
Haushaltsordnung
- Abänderungen des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die sowohl ein vereinfachtes Verfahren zur Rückzahlung von ungerechtfertigt erhaltenen Zuschüssen als auch die Möglichkeit der Auszahlung von 100 % des Zuschusses im jeweiligen Zuwendungsjahr vorsehen.
Gemeinden und ÖSHZ
- Abänderungen des Dekrets vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft; diese betreffen eine die 2%ige Reduzierung der Berechnungsgrundlage für den Basisbetrag der Dotationen an Gemeinden und ÖSHZ.
Soziales
- Abänderungen des Dekrets vom 9. Mai 1988 zur Übernahme gewisser Personalmitglieder des nationalen Hilfswerks sowie zur Regelung der Betreuung von Kindern bis zu 12 Jahren. Diese Abänderungen stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit der Erweiterung der Zweckbestimmung des bisher auf den Schutz des ungeborenen Lebens konzentrierten Fonds auf den Adoptions- und Jugendhilfebereich.
Beschäftigung
- Schaffung einer dekretalen Grundlage für ein gemeinschaftseigenes Sonderbeschäftigungsprogramm, um auf einen möglichen krisenbedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Zielgruppe der über 50-jährigen unbeschäftigte Arbeitssuchende zu reagieren, die u.a. den föderalen AKTIVA-Plan oder andere Beschäftigungsmaßnahmen nicht in Anspruch nehmen können.
Unterrichtswesen
- Im Bereich des Unterrichtswesens soll durch die entsprechenden Abänderungen des Dekrets vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen zum einen die einheitliche Ermittlung der Zahl der Kurse für alle Religionen und für die nichtkonfessionelle Sittenlehre eingeführt werden. Die Anwendung der gleichen Teilungsnormen für den Unterricht in allen Religionen und in Sittenlehre würde zu einer jährlichen Einsparung von 150.000 EUR führen.
- Zum anderen soll eine neue Berechnungsnorm für das Stundenkapital vorgenommen werden, dass den Grundschulen für Projekte zur Verfügung steht. Die Änderung der Normen soll eine Einsparung von insgesamt 2,75 Vollzeitstellen bzw. 100.000 EUR pro Jahr bewirken.
- Zwei weitere Maßnahmen betreffen die Aussetzung bestimmter Erhöhungen, die im Sektorenabkommen 2007-2009 vereinbart wurden. Zum einen soll die im Dekret vom 21. April 2008 verankerte zweite und dritte Erhöhung der Einstiegsgehälter im Unterrichtswesen um 3% bzw. 4% während drei Jahren ausgesetztwerden. Damit wäre eine Einsparung in Höhe von 202.000 EUR im Jahr 2011 und von 337.000 EUR im Jahr 2012 verbunden.
- Zum anderen soll die für das Jahr 2010 anstehende 5%ige Erhöhung des Urlaubgeldes für das im Unterrichtswesen beschäftigte Personal der Stufen II+ und I um drei Jahre verschoben bzw. erst im Jahr 2013 gewährt werden. Die Einsparung wird mit jeweils 142.000 EUR für die Jahre 2011 und 2012 beziffert.
- In Abänderung des Dekrets vom 5. Februar 1996 über die Kontrolle der Abwesenheit wegen Krankheit der Personalmitglieder der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder subventionierten Unterrichtseinrichtungen und Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren soll die Kontrolle künftig nicht mehr von einer damit beauftragten externen Einrichtung, sondern von einem Amtsarzt durchgeführt werden.
Anrufung des Staatsrats
Mehrere der vorerwähnten Maßnahmen wurden nicht im vom Staatsrat geprüften Ursprungsdokument 27 (2009-2010) Nr. 1 vorgesehen, sondern durch einen Abänderungsvorschlag in den Dekrettext eingebracht. Dies nahmen die Fraktionen von CSP und von Vivant zum Anlass, um den Staatsrat zu bitten, „innerhalb einer Frist von 30 Tagen eine eingehende Prüfung der Rechtsgrundlage des Abänderungsvorschlags (...) sowie aller Artikel dieses Abänderungsvorschlags hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit und der die Verfassung betreffenden Ausführung durchzuführen.“
Geschäftsordnung
Für die Anrufung des Staatsrats beriefen sich die Mitglieder auf Artikel 47 der Geschäftsordnung des Parlaments der DG. Dort heißt es: „Der Präsident ist verpflichtet, ein solches Gutachten über die Dekretvorschläge oder die Abänderungsvorschläge zu Entwürfen oder Vorschlägen einzuholen, wenn wenigstens ein Drittel der Parlamentsmitglieder einen entsprechenden Antrag stellt.“ (siehe dazu die Geschäftsordnung ) .
Voraussichtlich findet die Abstimmung über das Krisendekret im Parlamentsplenum am 19. April statt.
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