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Aus den Ausschüssen

Pflegeversicherung in Flandern

Frau Petra Driessens, juristische Referentin der Abteilung Pflegeversicherung beim Team „Pflegefonds“ der Flämischen Agentur für Pflege und Gesundheit stellte dem Ausschuss IV für Gesundheit und Soziales in seiner Arbeitssitzung vom 24. Mai 2012 ausführlich das System der Flämischen Pflegeversicherung vor. Die Vorstellung erfolgte im Rahmen der Bearbeitung des Ausschussschwerpunktthemas „Chancen der demografischen Entwicklung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und damit verbundene Herausforderungen“.

Ab Erreichen ihres 26. Lebensjahres müssen Personen in Flandern einen jährlichen Beitrag von 25 Euro (in Sonderfällen – z. B. Omnio-Statut – 10 Euro) zahlen. Bei Nachweis bestimmter Kriterien zahlt die Flämische Pflegeversicherung pflegebedürftigen Mitgliedern eine monatliche Vergütung von 130 Euro. Diese betrifft nichtmedizinische Kosten, die aufgrund von Mantelpflege (Pflege durch Angehörige, Freunde usw.), häuslicher Pflege (Familien- und Seniorenhilfsdienste, handwerkliche Hilfen, Pflegeleistungen) oder professioneller residentieller Pflege (Alten- und Pflegewohnheime, psychiatrische Pflegewohnheime) entstanden sind.

In Flandern ist die Pflegeversicherung verpflichtend; in Brüssel fakultativ.

Die Flämische Pflegeversicherung wird über eine Dotation der Flämischen Gemeinschaft, die Beitragszahlung der Mitglieder sowie Kapitalanlagen finanziert.

Der Ausschuss nahm die Ausführungen mit Blick auf die weitere Bearbeitung seines Schwerpunktthemas mit großem Interesse zur Kenntnis.


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