20.11.2009
Resolutionsvorschlag des Parlaments der DG - Für einen eigenständigen und integrierten Gerichtsbezirk Eupen
Am gestrigen 23. November nahm der zuständige Ausschuss I des Parlaments der DG einem Resolutionsvorschlag an die föderalen Kammern und an die föderale Regierung zur Beibehaltung einer eigenständigen Gerichtsbarkeit auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft an. Senator Berni Collas hatte das Ursprungsdokument am 19. Oktober hinterlegt - Dok. 23 (2009-2010) Nr. 1. Am 16. November bezogen hohe Vertreter der Justiz im Parlamentsausschuss Stellung. Die sechs Parlamentsfraktionen formulierten anschließend gemeinsam einen Abänderungsvorschlag, der auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am 1. Dezember steht.
Die Justizreform
Eines der Ziele der auf föderaler Ebene angedachten Justizreform ist es, die Anzahl der Gerichtsbezirke in Belgien von 26 auf 16 zu reduzieren und den einzelnen Gerichtsbezirken mehr administrative Eigenständigkeit zu geben, dies nach niederländischem Modell. Der Grundgedanke der größeren Funktionseinheiten ist eine Bündelung der Kräfte. Zu den Folgen für den Eupener Gerichtsbezirk bezogen André Henkes als Generalanwalt am Kassationshof, Rolf Lennertz und Jean-Marie Frères als Vertreter der Eupener Justiz sowie Axel Kittel, gleichzeitig Mitglied des Hohen Justizrates und Vertreter der Anwaltskammer, in der Ausschussanhörung vom 16. November Stellung.
Die Anhörung am 16. November
„Die angedachte Justizreform würde wahrscheinlich allgemein zu einer Effizienzsteigerung, speziell für die Deutschsprachigen aber teilweise zu einer Effizienzminderung führen“, hieß es seitens der Justizvertreter. Zwar würden die Gerichte in der DG bestehen bleiben, aber die behördliche Organisation würde aufgehen in einer gemeinsamen Verwaltungseinheit mit den bisherigen Bezirken Verviers und Huy.
Die Justizvertreter unterstrichen, dies würde für keinen der drei bisherigen Bezirke von Vorteil sein: Zum einen könnten die meisten Richter aus Verviers und Huy nicht in Eupen aushelfen, weil sie der deutschen Sprache nicht mächtig seien, umgekehrt könnten die deutschsprachigen Richter quasi nicht in den anderen Bezirken aushelfen, weil sie vor Ort in der DG vor einer permanenten Arbeitsüberlastung ständen. Sie wiesen darauf hin, dass der Gerichtsbezirk Eupen bisher personell nicht so ausgestattet sei wie Bezirke der gleichen Größenordnung in anderen Landesteilen. Rein technische Aspekte wie die Anpassung von Computersystemen in deutscher Sprache hätten sich immer wieder als problematisch erwiesen. Darum die Vorbehalte der Justizvertreter: „Es ist illusorisch zu glauben, dass die Dienstleistungen in einer größeren Einheit für die Deutschsprachigen besseren Service bringen.“
Sie schlugen für den Gerichtsbezirk Eupen einen anderen Weg vor: „Es könnte ein Einheitsgericht mit Handelsgericht, Arbeitsgericht usw. geschaffen werden, in dem die Richter bei Bedarf an den verschiedenen Gerichten tätig sind.“ In anderen Worten: Vor Ort sollen Synergien geschaffen werden.
Gemeinsamer Abänderungsvorschlag
Der Abänderungsvorschlag (Dokument 23 Nr. 2), der dem Parlament zur Verabschiedung vorgelegt wird, umfasst im Wesentlichen die Forderung, die Fusionspläne der Gerichtsbezirke Eupen, Verviers und Huy aufzugeben und eine eigene Gerichtsbarkeit beizubehalten. Darüber hinaus wird gefordert, eine integrierten Gerichtsbezirk Eupen zu schaffen, bestehend aus dem Gericht Erster Instanz, dem Handelsgericht, dem Arbeitsgericht und den dazugehörigen Staatsanwaltschaften bzw. Arbeitsauditoraten sowie eventuell den Polizei- und Friedensgerichten.
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