02.12.2009
Anpassungen an EU-Richtlinie - Dekret über Rundfunk und Kino wird abgeändert
In der Plenarsitzung vom 3. Dezember 2009 ändert das Parlament der DG das Dekret vom 27. Juni 2005 über den Rundfunk und die Kinovorstellungen ab. Diese Anpassung ist dringend: Sie wurde nach der Verabschiedung der Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 notwendig und muss bis spätestens 19. Dezember 2009 in allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Europäische Richtlinie
Die europäische Richtlinie novelliert die Fernsehrichtlinie 89/552/EWG und beinhaltet insbesondere:
• Liberalisierungen im Bereich der für Fernsehwerbung und Teleshopping geltenden Vorschriften, • Zielsetzungen wie die Berücksichtigung der Hörgeschädigten und Sehbehinderten, • die Berücksichtigung der Entwicklung sogenannter nichtlinearer audiovisueller Mediendienste (Mediendienste auf Abruf wie „Video on demand“ und Youtube). Sie war nicht zuletzt notwendig geworden, weil sich in den letzten Jahren die sogenannte Internetkultur etabliert hat.
Umsetzung in inneres Recht
Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie in inneres Recht verbindet die DG mehrere Aspekte, z. B.:
• die Verbesserung der Effizienz des Medienrats und seiner Funktion als kompetente Regulierungsbehörde, • den entsprechenden Aufbau eines wissenschaftlichen und technischen Know-hows.
Des Weiteren nutzt die DG den Anlass, um eine Reduzierung der komplexen Regeln für Medienanbieter vorzunehmen und stattdessen eine Optimierung der Kontrollen rechtlich umzusetzen.
"Audiovisuelle Mediendienste"
Der Großteil der Dekretänderungen umfasst terminologische Anpassungen. Medienministerin Weykmans bezifferte diese auf etwa 90 Prozent der Gesamtanpassungen. Beispielsweise wird in den Rechtstexten der Begriff "Rundfunk" durch "audiovisuelle Mediendienste" ersetzt. Weitere Änderungen, so die Ministerin im Medienausschuss des Parlaments der DG, haben sich durch die Erfahrungen mit dem bislang gültigen Dekret von 2005 und aus den Bemerkungen des Staatsrats ergeben.
Schwerpunkte der Ausschussdiskussion
Der parlamentarische Medienausschuss befasste sich in drei Sitzungen mit der Dekretnovellierung und hörte dabei den Medienrat der DG an. Die Ausschussdiskussionen betrafen im Wesentlichen:
• die Begriffsbestimmungen (z. B. Produktplatzierung und redaktionelle Verantwortung), • die unzulässigen Mediendienste, • die Vorschrift zum Schutz Minderjähriger im Fall von audiovisueller kommerzieller Kommunikation, • die Ahndung von Verstößen gegen Bestimmungen des Dekrets, • das Recht auf Gegendarstellung, • die Frequenzvergabe sowie • die sogenannten Must-carry-Bestimmungen.
Zu dem Dekrettext, den die Regierung der DG am 19. Oktober 2009 hinterlegt hatte, wurden im Medienausschuss insgesamt 17 Abänderungen – vorwiegend technischer und technologischer Art - vorgeschlagen. Diese wurden größtenteils angenommen. Das abgeänderte Dokument wurde vom Ausschuss einstimmig, allerdings bei einer Enthaltung, angenommen.
Weitere Infos: www.dgparlament.be
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