08.01.2010
Auf www.dgparlament.be - Die Ausgaben für die Gemeinschaftswahlen vom 7. Juni 2009 entsprechen der Gesetzgebung
Die Ausgaben aller Parteien und Kandidaten für die Wahlen zum Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 7. Juni entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Zu dieser Feststellung ist der parlamentarische „Ausschuss zur Kontrolle der Wahlausgaben sowie zur Kontrolle der Mitteilungen der öffentlichen Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ gekommen.
Der Ausschuss hatte am 23. November getagt. Er erklärt, dass „er bei der Überprüfung der ihm vorgelegten Unterlagen keinerlei Verstöße gegen die Bestimmungen der Artikel 2 und 5 des Gesetzes vom 19. Mai 1994 festgestellt hat.“ Weiter heißt es, der Ausschuss beschließe infolgedessen, „keine Strafe gemäß Artikel 6 des Dekrets vom 7. April 2003 zu verhängen und keine Klage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft aufgrund von Artikel 10 des Gesetzes vom 19. Mai 1994 einzureichen.“
Mittlerweile liegt der schriftlichen Bericht vor. Dieser enthält in seinem Anhang eine Übersicht über die Wahlausgaben der politischen Parteien und der Kandidaten. Außerdem geben fünf Anhänge umfassend Auskunft über die entsprechende föderale Gesetzgebung vom 19. Mai 1994 sowie zu den Bestimmungen des Parlaments der DG. Der vollständige Ausschussbericht – Dokument 26 (2009-2010) Nr. 1 kann auf der Website des Parlaments der DG heruntergeladen werden: www.dgparlament.be
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