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22.02.2010

Parlamentsausschüsse der DG mit Dienstleistungsdekret befasst - Dekretgebung wird an EU-Dienstleistungsrichtlinie angepasst

Zur Zeit behandeln die Ausschüsse des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Dienstleistungsdekretentwurf (Dokument 29 (2009-2010) Nr. 1). Der Dekretentwurf sieht die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union in den inneren Rechtsbestand der DG vor. Am gestrigen Dienstag, 22. Februar, nahmen Jean-Marie Van De Sande, Experte des föderalen Wirtschaftsministeriums, sowie Europaparlamentarier Mathieu Grosch (CSP) beratend an einer gemeinsamen Ausschusssitzung teil.


Dienstleistungsrichtlinie


Das Europäische Parlament und der Europäische Rat hatten im Jahr 2006 die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt verabschiedet (siehe Richtlinie 2006/123/EG); diese sollte bis zum 28. Dezember 2009 in die innere Rechtsordnung der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Doch sowohl der belgischen Föderalstaat als auch die meisten Gliedstaaten sind in Verzug, darunter die Deutschsprachige Gemeinschaft. Auf DG-Ebene soll der am 18. Januar hinterlegte Dienstleistungsdekretentwurf möglichst schnell die Umsetzung vornehmen.


Vereinfachung


In der Europäischen Union werden 70 Prozent der Wertschöpfung durch den Dienstleistungssektor erbracht. Doch die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts beeinträchtigt die europäische Wirtschaft. „Die Richtlinie ist nicht geschaffen worden, um den Dienstleistungsmarkt zu liberalisieren, sondern um die Erbringung von Dienstleistungen grenzüberschreitend zu vereinfachen“, betonte Europaparlamentarier Mathieu Grosch. Ausführliche Erläuterungen zu den Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten, die sich aus der Dienstleistungsrichtlinie ergeben, gab der Experte des Wirtschaftsministeriums: Amtshilfe, elektronische Kommunikation, Abbau von administrativen Hemmnissen in den Mitgliedsstaaten, einheitliche Ansprechpartner in allen Staaten usw.  

 
Im Rahmen der Gesetzgebungshoheit der DG sind im Wesentlichen folgende Dienstleistungen betroffen:
• Dienstleistungen im Bereich des Fremdenverkehrs
• Dienstleistungen im Freizeitbereich (z.B. Sportzentren und Freizeitparks)
• Beherbergungs- und Verpflegungsdienstleistungen, z.B. Hotels
• Dienstleistungen auf dem Gebiet der Ausbildung und Bildung
• Unterstützungsdienste im Haushalt, z.B. Reinigungsdienste, private Kinderbetreuung oder Gärtnerdienstleistungen.


Praktische Auswirkungen


Die Ausschussmitglieder des DG-Parlaments erkundigten sich nach den praktischen Auswirkungen, u.a. für die hiesige Unternehmerwelt und bei der Anpassung der kommunalen Bestimmungen an die Dienstleistungsrichtlinie. Grenzfälle in der Anwendung der Richtlinie, beispielsweise im Sektor „Krankentransport“, kamen ebenfalls zur Sprache. 

 


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