04.03.2010
Überarbeitetes Konzept fürs Sanatorium - Entscheidende Plenarsitzung am 15. März
Eupen - Die Arbeitsgruppe Bau des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat in seiner Sitzung vom 3. März eine überarbeitete Projektausführung des Architekturbüros Kempe & Thill zur Kenntnis genommen: Die Kosten für die parlamentarische Nutzung des Sanatoriums belaufen sich demnach auf 16,65 Millionen Euro – alles inklusive, d.h. Erschließung, Baukonstruktion, Haustechnik, Außenanlagen samt Parkplätzen, Ausstattung und Einrichtung , Planungskosten und Mehrwertsteuer sowie 5 Prozent Unvorhergesehenes.
Nachdem das ursprüngliche multifunktionelle Projekt von 22,4 Millionen Euro ad acta gelegt worden war, hatte die Arbeitsgruppe das Beratungsbüro Drees & Sommer mit der Analyse von drei Varianten beauftragt. Die Variante 1 (Abriss des Sanatoriums und Neubau) wurde auf 16,54 Millionen Euro geschätzt, Variante 2 (Sanierung des Sanatoriums und Unterbringung des gesamten Raumbedarfs in diesem Gebäude) auf 16,14 Millionen Euro und letztlich die Variante 3 (Sanierung des Sanatoriums und Anbau eines Plenarsaales) auf 19,31 bis 19,76 Millionen Euro. Das Büro Drees & Sommer hatte bei den Varianten 1 und 2 juristische Bedenken angemeldet und sich deshalb für Variante 3 ausgesprochen. Infolgedessen wurde ein juristisches Gutachten eingeholt, welches bestätigt, dass die Varianten 1 und 2 rechtlich fragwürdig sind. Eine vollständige Neubeauftragung wäre bei diesen beiden Varianten erforderlich. Allerdings wird laut Gutachten das rechtliche Risiko als minimal eingeschätzt, wenn die wesentlichen Merkmale des Objektes, d.h. das architektonische Grundkonzept und die Zweckbestimmung des Anbaus (Plenarsaal), erhalten bleiben.
Am 22. Februar 2010 hatte die Arbeitsgruppe Bau das Architekturbüro damit beauftragt, eine Variante auszuarbeiten, die eine Nutzung des Altbaus und einen Anbau für den Plenarsaal in Anlehnung an das ursprüngliche architektonische Konzept berücksichtigt, um somit die juristischen Risiken auszuschließen. Diese nun zur Kenntnis genommene neue Variante des Architekturbüros in Höhe von 16,65 Millionen entspricht diesen Vorgaben. Die nochmalige Kostenreduzierung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass das Dachgeschoss und ein Teil des Untergeschosses aufgrund des reduzierten Raumprogramms nicht ausgebaut werden, eine neue Anordnung der Besprechungsräume im Altbau vorgenommen wird und der Plenarsaal verkleinert wird. Die Ausschussräume werden im Altbau untergebracht. Die Nutzfläche wird von ursprünglich 4.686 m2 auf 3.352 m2 reduziert. Die Standards der Haustechnik (insbesondere der Lüftung) werden angepasst – ohne dass es dabei aber zu nennenswerten Einbußen der Dämmwerte kommt. Die Vertreterin des Beratungsbüros Drees & Sommer bestätigte, dass die Planung und die Kosteneinschätzung der Architekten korrekt seien.
Kennwerte zur Bestimmung der Grundbaukosten
Auf Anfrage der Arbeitsgruppe hat das Beratungsbüro Drees & Sommer die genaue Definition der im Bauwesen gängigen Kennwerte zur Bestimmung der Grundbaukosten vorgelegt. Demnach findet die bebaute Fläche (Bruttogrundfläche: alle Bauteile des Gebäudes innerhalb der Außenkanten der Fassade) Berücksichtigung. Zu den Kosten zählen die Baukonstruktion und die technischen Anlagen ohne Mehrwertsteuer. Um Projekte tatsächlich miteinander vergleichen zu können, muss darüber hinaus überprüft werden, ob die Nutzung dieselbe oder zumindest vergleichbar ist. Für die einzelnen Varianten nannte das Beratungsbüro folgende Kennwerte: Variante 1 (Abriss und Neubau, 1.318 €/m2), Variante 2 (Unterbringung des gesamten Raumbedarfs im Bestand, 1.510 €/m2), Variante 3 (Sanierung des Sanatoriums und Ergänzung durch einen Erweiterungsbau für den Plenarsaal, 1.788 €/m2). Bei der am 3. März vorgestellten neuen Variante beträgt der Quadratmeter-Preis 1.400 € (bei einer Bruttogrundfläche von 5.955 m2). Dies wurde von den Fachleuten als ein durchaus räsonnabler Preis gewertet.
Weitere Vorgehensweise
Der Parlamentspräsident kündigte an, er werde einen Beschlussvorschlag ausarbeiten, der eine Fortführung des Projekts auf Grundlage dieser neuen Variante empfiehlt. Diese Grundlage wird dem Parlament bei der Sitzung am 15. März 2010 zur Abstimmung vorgelegt. Schließlich forderte der Parlamentspräsident alle Parlamentarier auf, sich im Rahmen der Fraktionsarbeit eingehend mit den vorgelegten Informationen zu befassen.
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