12.05.2010
Plenum des Parlaments der DG am 17. Mai: Der Ombudsmann der DG wird ernannt
In der Plenarsitzung am kommenden Montag, 17. Mai 2010, wird das Parlament der DG zum ersten Mal einen Ombudsmann für die Deutschsprachige Gemeinschaft ernennen.
Bei dem Kandidaten handelt es sich um den 31jährigen Cédric Langer aus Weywertz.
Grundlage für den Beschluss ist ein Dekret, das das Parlament am 26. Mai 2009 verabschiedet hat. Nach der Ernennung wird die offizielle Amtseinführung des Ombudsmanns im September 2010 erfolgen.
Zielvorgabe
In Artikel 4 des Dekrets heißt es wörtlich zur Zielvorgabe für den Ombudsmann: „Bei der Erfüllung seiner Aufgaben verfolgt der Ombudsmann das Ziel, zwischen den Bürgern und den Verwaltungsbehörden zu vermitteln und eine alternative Möglichkeit zur Lösung von Konflikten, zur Beilegung von Streitigkeiten und in gewissen Fällen zur Vermeidung von Gerichtsverfahren aufzuzeigen.“
Aufgaben
Dem Dekret vom 26. Mai zufolge wird der Ombudsmann insbesondere folgende Aufgaben erfüllen:
• Er soll Beschwerden über die Arbeitsweise und die Amtshandlungen der Verwaltungsbehörden in ihren Beziehungen zu den Bürgern untersuchen und in den bestehenden Konflikten vermitteln.
• Beschwerden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ombudsmanns fallen, soll er unverzüglich an die zuständigen Instanzen weiterleiten.
• Auf Anfrage des Parlamentspräsidiums kann er mit Nachforschungen in Bezug auf die Arbeitsweise und die Amtshandlungen von Verwaltungsbehörden beauftragt werden.
• Des Weiteren hat er den Auftrag, auf Grundlage der Feststellungen, die er bei der Ausführung der vorerwähnten Aufgaben macht, Empfehlungen abzugeben, die sich auf die Erledigung der unterbreiteten Angelegenheit, das künftige Verhalten und das anwendbare Recht beziehen können.
Der Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft wacht außerdem über die Einhaltung: • der Kinderrechtskonvention, • der Behindertenrechtskonvention und • der Chancengleichheitsrichtlinien.
Unabhängigkeit
Ein wichtiger Aspekt bei der Wahrnehmung seines Auftrags ist die Unabhängigkeit des Ombudsmanns. Dazu heißt es in Artikel 10 des Dekrets vom 26. Mai 2009: „Der Ombudsmann handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben völlig unabhängig und neutral. Er kann von seinem Mandat nicht entbunden werden für Handlungen, die er im Rahmen der Ausübungen seines Amtes vornimmt, oder Meinungen, die er im Rahmen seiner Tätigkeiten äußert.“
Auswahlverfahren
Der künftige Ombudsmann wird für eine Dauer von sechs Jahren ernannt. Sein Mandat kann einmal erneuert werden. Bei dem Vorschlag an das Parlamentsplenum zur Ernennung folgt das Präsidium der unabhängigen Jury, die sich nach einem öffentlichen Bewerberaufruf und einem vergleichenden Auswahlverfahren auf einen Kandidaten festgelegt hat. Das Dekret zur Schaffung des Amtes eines Ombudsmanns für die Deutschsprachige Gemeinschaft ist auf der Homepage des Parlaments der DG zu finden: www.dgparlament.be.
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