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Gibt es einen Bürgerbeauftragten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Cedric Langer Portrait
Cedric Langer

Ja, in der Plenarsitzung vom 17. Mai 2010 hat das Parlament Cédric Langer zum ersten Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft ernannt.

Das Amt des Bürgerbeauftragten oder Ombudsmann wurde durch das Dekret vom 26. Mai 2009 geschaffen. Das Dekret wurde am 14. Februar 2011 abgeändert; die Aufgaben wurden neu definiert.

Der Ombudsmann wird im Parlament angesiedelt und mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Beschwerden der Bürger in Bezug auf die Verwaltungsbehörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft untersuchen und in den bestehenden Konflikten vermitteln;
  • auf Anfrage des Parlamentspräsidiums Nachforschungen in Bezug auf die Arbeitsweise und die Amtshandlungen der Verwaltungsbehörden durchführen;
  • Empfehlungen abgeben, um die an ihn herangetragenen Probleme zu lösen und das Auftreten ähnlicher Schwierigkeiten in Zukunft zu vermeiden;
  • dem Parlament über seine Feststellungen berichten.

Unabhängigkeit

Ein wichtiger Aspekt bei der Wahrnehmung seines Auftrags ist die Unabhängigkeit des Ombudsmannes. Dazu heißt es in Artikel 10 des Dekrets vom 26. Mai 2009: „Der Ombudsmann handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben völlig unabhängig und neutral. Er kann von seinem Mandat nicht entbunden werden für Handlungen, die er im Rahmen der Ausübungen seines Amtes vornimmt, oder Meinungen, die er im Rahmen seiner Tätigkeiten äußert.“

Auswahlverfahren

Der Ombudsmann wurde für eine Dauer von sechs Jahren ernannt. Sein Mandat kann einmal erneuert werden. Bei dem Vorschlag an das Parlamentsplenum zur Ernennung folgt das Präsidium der unabhängigen Jury, die sich nach einem öffentlichen Bewerberaufruf und einem vergleichenden Auswahlverfahren auf einen Kandidaten festgelegt hat

Sprechstunden

  • Die aktuellen Sprechstunden sind auf der Webseite des Ombudsmanns veröffentlicht.
  • Andere Termine auf Vereinbarung möglich

 


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