Die Regionen
Artikel 3 der belgischen Verfassung:
"Belgien umfasst drei Regionen : die Wallonische Region, die Flämische Region und die Brüsseler Region."
Die Regionen sind für gebietsgebundene Angelegenheiten zuständig. Dazu gehören:
Die Raumordnung, u.a.
- Regionalpläne
- Bau- und Parzellierungsgenehmigungen
- Städtische Erneuerung
- Denkmal – und Landschaftsschutz
- Industriegebiete
- Grüngebiete
Das Wohnungswesen, u.a.:
- der soziale Wohnungsbau
- die Bekämpfung von gesundheitsgefährdenden Wohnverhältnissen
Landschaftsgestaltung und Naturschutz
 Fertig zum Abtransport |
- Naturschutzpolitik
- Forstpolitik
- Jagd, Fischfang und Fischzucht
Umwelt
- die Bekämpfung der Luft-, Boden und Wasserverschmutzung
- Lärmbelästigung
- Abfallpolitik
- Verschmutzung durch gefährliche, ungesunde und störende Unternehmen
Landwirtschaft und Hochseefischerei
 Heureuter bei Halenfeld |
- die Landwirtschaftspolitik
- die Landwirtschaftsproduktion
- Forschung und Entwicklung
- Absatz und Export von Landwirtschaftsprodukten
- Gartenbau und Fischfang
Wasserpolitik
- die Reinigung von Abwässern
- die Produktion und Verteilung von Trinkwasser
Wirtschaft
- die allgemeine Wirtschaftspolitik
- die Unterstützung von Unternehmen
Beschäftigung
Energiepolitik
- die Verteilung von Strom und Erdgas
Gemeinden, Provinz und Interkommunale Zweckverbände. Seit Januar 2002 sind die Regionen für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
- die Grundgesetzgebung für die Gemeinden und Provinzen,
- die Zusammensetzung, Organisation und das Funktionieren der Provinz- und Gemeindeverwaltungen
- die Wahl der Provinz- und Gemeindekörperschaften
- die Finanzierung der Gemeinden und Provinzen
 Flugplatz Lüttich-Bierset |
Öffentliche Arbeiten und Verkehr
- Wege
- Häfen
- regionale Flughäfen
- städtischer und regionaler Verkehr
Internationale Angelegenheiten und Wissenschaftspolitik
- In Angelegenheiten, für die die Regionen Zuständigkeit besitzen, können sie mit anderen Staaten internationale Abkommen abschließen.
- Sie sind ebenfalls für die wissenschaftliche Forschung zuständig.
Für die föderalen Zuständigkeiten in den Politikfeldern, die weitgehend den Regionen übertragen wurden: siehe Föderalstaat.
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