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Die Regionen

Artikel 3 der belgischen Verfassung:

"Belgien umfasst drei Regionen : die Wallonische Region, die Flämische Region und die Brüsseler Region."

Die Regionen sind für gebietsgebundene Angelegenheiten zuständig. Dazu gehören:

Die Raumordnung, u.a.

  • Regionalpläne
  • Bau- und Parzellierungsgenehmigungen
  • Städtische Erneuerung
  • Denkmal – und Landschaftsschutz
  • Industriegebiete
  • Grüngebiete

Das Wohnungswesen, u.a.:

  • der soziale Wohnungsbau
  • die Bekämpfung von gesundheitsgefährdenden Wohnverhältnissen

Landschaftsgestaltung und Naturschutz


Fertig zum Abtransport
  • Naturschutzpolitik
  • Forstpolitik
  • Jagd, Fischfang und Fischzucht

Umwelt

  • die Bekämpfung der Luft-, Boden und Wasserverschmutzung
  • Lärmbelästigung
  • Abfallpolitik
  • Verschmutzung durch gefährliche, ungesunde und störende Unternehmen

Landwirtschaft und Hochseefischerei


Heureuter bei Halenfeld
  • die Landwirtschaftspolitik
  • die Landwirtschaftsproduktion
  • Forschung und Entwicklung
  • Absatz und Export von Landwirtschaftsprodukten
  • Gartenbau und Fischfang

Wasserpolitik

  • die Reinigung von Abwässern
  • die Produktion und Verteilung von Trinkwasser

Wirtschaft

  • die allgemeine Wirtschaftspolitik
  • die Unterstützung von Unternehmen

Beschäftigung

  • die Stellenvermittlung

Energiepolitik

  • die Verteilung von Strom und Erdgas

Gemeinden, Provinz und Interkommunale Zweckverbände. Seit Januar 2002 sind die Regionen für die folgenden Angelegenheiten zuständig:

  • die Grundgesetzgebung für die Gemeinden und Provinzen,
  • die Zusammensetzung, Organisation und das Funktionieren der Provinz- und Gemeindeverwaltungen
  • die Wahl der Provinz- und Gemeindekörperschaften
  • die Finanzierung der Gemeinden und Provinzen
Flugplatz Lüttich-Bierset
Flugplatz Lüttich-Bierset

Öffentliche Arbeiten und Verkehr

  • Wege
  • Häfen
  • regionale Flughäfen
  • städtischer und regionaler Verkehr

Internationale Angelegenheiten und Wissenschaftspolitik

  • In Angelegenheiten, für die die Regionen Zuständigkeit besitzen, können sie mit anderen Staaten internationale Abkommen abschließen.
  • Sie sind ebenfalls für die wissenschaftliche Forschung zuständig.



Für die föderalen Zuständigkeiten in den Politikfeldern, die weitgehend den Regionen übertragen wurden: siehe Föderalstaat.


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