Die Fraktionen
 Fraktionshaus Kaperberg 6, Hofansicht | Kann ein Parlamentarier als Einzelkämpfer viel im Parlament bewegen? Vielleicht schon, aber sein Weg wird unendlich mühsam sein.
Deshalb schließen sich die Parlamentarier zu Fraktionen zusammen, um sich die parlamentarische Arbeit zu erleichtern. Zur Bildung einer anerkannten Fraktion bedarf es mindestens dreier gewählter Abgeordneter. Im Prinzip handelt es sich um Mitglieder derselben politischen Partei. Die Fraktionen genießen besondere Rechte:
- Jede anerkannte Fraktion erhält mindestens einen stimmberechtigten Vertreter im Parlamentspräsidium und in den Ausschüssen. Die Zusammensetzung der Ausschüsse und des Präsidiums erfolgt entsprechend der Stärke der Fraktionen im Plenum.
- Sie erhalten Zuwendungen zur Finanzierung ihrer politischen Arbeit.
- Die Fraktionssekretäre können den Ausschusssitzungen beiwohnen und Notizen nehmen.
Auch nicht anerkannte Fraktionen (zwei Parlamentarier) und fraktionslose Abgeordnete haben Anspruch auf Unterstützung durch das Parlament, allerdings in geringerem Maß.
In der Legislaturperiode 2009-2014 zählt das DG-Parlament fünf anerkannte Fraktionen:
- die CSP-Fraktion
- die SP-Fraktion
- die PFF-Fraktion
- die ProDG-Fraktion
- die ECOLO-Fraktion
Außerdem ist eine Partei als nicht anerkannte Fraktion im DG-Parlament vertreten:
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