Wie ist der Ausgabenhaushaltsplan aufgebaut?
Dem Parlament werden folgende Dokumente zum Ausgabenhaushalt zur Beratung vorgelegt:
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ein normativer beziehungsweise verfügender Teil,
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ein Haushaltplan mit der Übersicht über die einzelnen Programme und Zuweisungen,
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allgemeine Erläuterungen.
Die Struktur des Ausgabenhaushaltsplans
Der Haushaltsplan der Ausgaben der DG ist folgendermaßen strukturiert:
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Er enthält sieben große Organisationsbereiche (
siehe "Ausgabenhaushalt").
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Jeder Organisationsbereich ist wiederum in Programme aufgeteilt.
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Die einzelnen Programme enthalten Zuweisungen (ZW = Haushaltsposten).

Die Zuweisungen sind also die kleinsten Einheiten des Haushaltsplans. Sie weisen die jeweils aufgeführten Mittel einer spezifischen Zweckbestimmung zu.
Bei den Mitteln in den einzelnen Zuweisungen wird unterschieden zwischen aufgegliederten Mitteln (aufgegliedert in Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabeermächtigungen) und Variablen Krediten.
Die aufgegliederten Mittel
Ausgaben werden zuerst verpflichtet und in einem zweiten Schritt dann ausgezahlt. Darum gliedert man die Mittel auf.
Die Verpflichtungsermächtigungen zeigen an, bis zu welcher Höhe die Regierung sich in einem bestimmten Haushaltsjahr gegenüber Drittpersonen verpflichten darf, d.h. Mittel zusagen darf. Die Auszahlung erfolgt entweder direkt (Beispiel Gehälter) oder aber in einem späteren Haushaltsjahr (Beispiel Infrastrukturausgaben siehe unten).
Die Ausgabeermächtigungen zeigen an, bis zu welcher Höhe die Regierung in einem bestimmten Haushaltsjahr Auszahlungen vornehmen darf. Mit den Ausgabeermächtigungen werden im vorher eingegangene Verpflichtungen eingelöst.
Beispiel: Die Gemeinde X plant den Bau einer neuen Schule. Sie stellt einen Zuschussantrag bei der Regierung. Die Regierung verpflichtet sich für eine bestimmte Zuschusshöhe gegenüber der Gemeinde über die Verpflichtungsermächtigungen in der Zuweisung „Subventionen für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im offiziellen subventionierten Unterrichtswesen“ (Organisationsbereich 30, Programm 24). Erst nach und nach in den darauffolgenden Jahren, je nach Fertigstellung von Gebäudeteilen und der Hinterlegung von sogenannten Fortschrittserklärungen der Gemeinde, zahlt die Regierung die zugesagten Zuschüsse effektiv aus.
Der Infrastrukturplan enthält alle laufenden Infrastrukturprojekte des Haushaltsjahres, für die ein Antrag eingereicht wurde und für die die Regierung bereits eine Zusage gemacht hat. Konkret handelt es sich um Projekte, für die bereits eine Verpflichtungsermächtigung im laufenden Ausgabenhaushaltsplan vorgesehen wurde.
Variable Kredite
Die so genannten variablen Kredite werden für Ausgaben vorgesehen, die über die Haushaltsfonds abgewickelt werden. Diese Kredite können sich sowohl auf laufende Ausgaben als auch auf Investitionsausgaben beziehen.
Anders als bei den aufgegliederten Mitteln handelt es sich bei den variablen Krediten nicht um begrenzte Mittel. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die am Ende eines Haushaltsjahres verfügbaren Finanzmittel der Haushaltsfonds – im Gegensatz zu den allgemeinen Einnahmen – auf das nächste Jahr übertragen werden können und die geschätzten variablen Kredite eines Haushaltsjahres sich folglich gemäß den tatsächlich verbuchten zweckbestimmten Einnahmen entwickeln.
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