26.04.2007
Petitionsausschuss zum Wohnheim Deidenberg
„Die Herausforderung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Behindertenwohnbereich besteht darin, jetzt und in Zukunft für jeden Behinderten eine angepasste Wohnform zu finden!“ So lässt sich die Antwort von Sozialminister Gentges auf die Petition zur Schließung des Wohnheims Deidenberg zusammenfassen. Die Schließung werde aus Spargründen durchgeführt, befürchten die Unterzeichner der Petition, insgesamt über 5800 Personen. Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat das Parlament der Deutschsprachigen am 25. April eine Petition in öffentlicher Ausschusssitzung behandelt. Die Zuschauerränge des Parlaments waren dicht gefüllt, als Präsident Louis Siquet die Sitzung eröffnete. Wie bereits mehrmals in früheren Sitzungen, so zeichnete Sozialminister Bernd Gentges nochmals die Gründe nach, warum das Deidenberger Wohnheim geschlossen werde. Ziel sei es, sowohl im Norden (Eupen) als auch im Süden (Lommersweiler) jeweils ein Wohnheim zu führen. Einen akuten Bedarf für die Aufrechterhaltung des Wohnheims Deidenberg gebe es nicht, und durch dessen Schließung würden zwei Dinge erreicht: • Einzelne Bewohner würden einer Wohnform zugeführt, die ihrer Form der Behinderung eher gerecht werde; • Es würden tatsächlich Geldmittel eingespart, insbesondere Personalkosten durch das Wegfallen der Nachtschicht in Deidenberg. Aber, so betonte der Minister, die frei werdenden Geldmittel würden der Behindertenbetreuung nicht verloren gehen, sondern weiter in diesem Bereich eingesetzt. Konkret: das Geld werde insbesondere für die Betreuung mehrfach behinderter Kinder verwendet. Das Haus Deidenberg könne künftig genutzt werden, um Wohntrainings in selbständigem Wohnen durchzuführen. Minister Gentges versicherte den Eltern, dass er ein offenes Ohr für deren Sorgen habe. Er unterstrich, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft sich weiter in die Behindertenpolitik investiere: Im Jahr 1992 habe die DG für die Behindertenbetreuung etwa 3,2 Millionen EUR ausgegeben, 2006 rund 6,6 Millionen EUR, 2007 belaufe das Budget sich auf 7,2 Millionen EUR und 2009 werde es auf 7,7 Millionen EUR gesteigert. Wichtig sei allerdings, das Geld effizient einzusetzen, weil die Mittel nicht unendlich seien. Es gebe zur Zeit einen finanziellen Bedarf für die Begleitung von Eltern behinderten Kinder; darüber hinaus müssten Mittel in behindertengerechte Anpassungen im Sozialen Wohnungsbau investiert werden.
Die Sorge um die Zukunft der behinderten Menschen in der DG brachten mehrere Parlamentarier zum Ausdruck. Gabriele Thiemann-Heinen (CSP) wies darauf hin, dass fast 10 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung die Petition unterschrieben hätten. Sie führte mehrere Argumente zugunsten einer Aufrechterhaltung des Wohnheims Deidenberg an: • Wenn alle Bewohner eines Behindertenwohnheims in der Eifel auf ein einziges kleines Dorf konzentriert würden, so könnten sie als Randgruppe dort zu sehr exponiert sein. • Die Erhaltung mehrerer Wohnheime biete einzelnen Bewohnern eine Alternative, falls die „Chemie“ für das Zusammenleben mit den Mitbewohnern nicht stimme. • Generell, so Frau Thiemann-Heinen, sei der Bedarf für die Unterbringung von Mitbürgern mit einer Behinderung steigend. Speziell in der Deutschsprachigen Zeit lebten zur Zeit noch viele Menschen mit Behinderung bei ihren Eltern. Charles Servaty wertete es als ein Markenzeichen für die DG, dass hier – im Gegenteil zu anderen Regionen Belgiens – keinerlei Wartelisten für die Unterbringung von Behinderten bestehen würden. Er glaubte, dass die Dienststelle für Personen mit Behindertung und deren Verwaltungsrat die Interessen der betroffenen Menschen und ihrer Familie gut vertrete. Auch Ferdel Schröder (PFF) äußerte Vertrauen in die Behindertenpolitik der DG: Es sei der Deutschsprachigen Gemeinschaft über Jahrzehnte immer wieder gelungen, sich den Entwicklungen im Behindertenbereich anzupassen. „Was gedenkt die Regierung zu tun, wenn die Anzahl Plätze in Wohnheimen nicht mehr ausreicht?“, fragten die Parlamentsmitglieder. „Dann sind entsprechende neue Investitionen notwendig.“, antwortete Minister Gentges. Er unterstrich, er betrachte es als wichtige Zukunftsaufgabe der Deutschsprachigen Gemeinschaft, für jeden Behinderten die passende Wohnmöglichkeit zu schaffen. Der für die Behandlung von Petitionen zuständige Parlamentsausschuss verständigte sich abschließend darauf, eine weitere Sitzung unter Einbeziehung des Sozialausschusses einzuberufen. In dieser Folgesitzung sollen sowohl Vertreter der Interessengemeinschaft Deidenberg als auch die Dienststelle für Personen mit Behinderten und des Verwaltungsrats des Wohnheims Lommersweiler-Deidenberg angehört werden.
Zusatz:
Wohnheim – Wohngemeinschaft Während der Debatten über die Schließung des Hauses Deidenberg entstand etwas Verwirrung um die Begriffe „Wohnheim“ und „Wohngemeinschaft“. Bei dem Haus Deidenberg handelt es sich um ein Wohnheim. Die Deutschsprachige Gemeinschaft definiert ein Wohnheim als „institutionalisierte Wohnform mit permanenter professioneller Betreuung“. Die Bewohner eines Wohnheims können sich ihre Mitbewohner nicht aussuchen. Nach der Schließung des Wohnheims Deidenberg wird es noch zwei Wohnheime in der DG geben: das Wohnheim Lommersweiler mit 11 Plätzen (alle belegt, 3 weitere Plätze werden hinzukommen) und das Königin-Fabiola-Haus in Eupen mit 24 Plätzen (davon zur Zeit 14 belegt). In einer Wohngemeinschaft finden die Mitbewohner sich auf freiwilliger Basis. Sie sind in der Lage, ohne Rund-um-die-Uhr-Versorgung auszukommen und werden lediglich sporadisch betreut. Neben bestehenden Wohngemeinschaften in Eupen (3 Plätze), St. Vith (3 Plätze) und Lommersweiler (2 Plätze) sind weitere Wohngemeinschaften in Bütgenbach und Kelmis geplant. Über weitere Wohnformen für Personen mit Behinderung wie „Selbstständiges Wohnen“ und „Wohnressourcen“ gibt die Website der Dienststelle für Personen mit Behinderung Auskunft. Siehe www.dpb.be
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