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07.05.2007

Erläuterungen zum Dekret über die Museen und Veröffentlichungen über das Kulturerbe

Der Dekretvorschlag ist in zwei Teile gegliedert: Er legt einerseits die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Bezuschussung der Museen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft fest und regelt andererseits die Bezuschussung von Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes.

Er reiht sich in die Regierungsmaßnahme zur Erstellung eines Gesamtkonzepts im Bereich Kultur ein. Ziel des Dekretvorschlags ist es, der Situation und den Aufgaben der Museen und Geschichtsvereine, die sich in den letzten 25 Jahren grundlegend verändert haben, Rechnung zu tragen. Angebot, Leistung, Vernetzung und Kooperation der Museen sollen unterstützt werden. Zudem werden Geschichtsvereine in einem genau definierten Forschungs- und Bildungsauftrag gefördert, insofern dieser nicht durch die Museen wahrgenommen wird.

Im Jahr 2005 fand eine Befragung der anerkannten Museen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft statt, und 2006 wurde auf Grundlage dieser Befragung ein Museumskonzept erstellt, das insgesamt vier Säulen umfasst.

Der vorliegende Dekretvorschlag bildet die erste Säule dieses Museumskonzepts und zielt darauf ab, das in den Museen vorhandene Potential zu optimieren  und zu stärken. Die geltende gesetzliche Grundlage ist veraltet und man will mittelfristig eine Professionalisierung der Museen herbeiführen. Daher werden im Dekretvorschlag zum ersten Mal in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Zuschussmodalitäten für Museen festgehalten, die ihre qualitative Weiterentwicklung langfristig sichern sollen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft möchte den Museen eine möglichst optimale Hilfestellung und Begleitung gewähren.

Der Dekretvorschlag verfolgt folgende Ziele:

 

·         eine leistungs- und qualitätsgestaffelte Bezuschussung,

·         eine Vereinfachung der Verwaltung durch Schaffung eines einheitlichen Rahmens,

·         die Förderung der inhaltlichen Museumsarbeit,

·         die Umsetzung internationaler Standards,

·         eine Professionalisierung der Museen und

·         die Förderung besonderer Initiativen.

Nach dem bisher geltendem Recht erfolgt die Bezuschussung der anerkannten Museen in der DG ausschließlich auf Grundlage von quantitativen und formalen Kriterien. Weder der Qualität der geleisteten inhaltlichen Museumsarbeit noch der unterschiedlichen Struktur der Einrichtungen wird Rechnung getragen. Dies soll sich durch den vorliegenden Dekretvorschlag ändern.

 

Bei der Ausarbeitung des neuen Dekrets wurden zum einen die Richtlinien des Internationalen Museumsrates ICOM berücksichtigt, die die weltweit anerkannten Rahmenbedingungen für die Museumsarbeit vorgeben. Zum anderen wurde das flämische Dekret vom 7. Mai 2004 über die Organisation und die Bezuschussung der Politik im Bereich des Kulturerbes als Vorlage benutzt.

 

Der Begriff „Museum“ ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft nicht geschützt. Als Grundlage dieses Dekretvorschlags wird die Definition von ICOM vorgeschlagen. Laut dieser ist ein Museum „eine gemeinnützige, ständige, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung im Dienst der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, die zu Studien-, Bildungs- und Unterhaltungszwecken materielle Zeugnisse von Menschen und ihrer Umwelt beschafft, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt“.

 

Um von der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Museum anerkannt zu werden, muss eine Einrichtung die so genannten musealen Grundaufgaben erfüllen: Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln. Diese vier Funktionen werden auch von ICOM genannt.

Der Dekretvorschlag sieht sowohl formale als auch qualitativ-inhaltliche Anerkennungskriterien vor.

 

Neben den Museen sind die wichtigsten Akteure im Bereich des Kulturerbes die Geschichtsvereine, die mehr oder weniger eng mit den Museen zusammenarbeiten. Die Haupttätigkeit der Geschichtsvereine besteht in Veröffentlichungen.

 

Zurzeit besteht kein gesetzlicher Rahmen für die Förderung von Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes. Derzeit erhalten fünf Geschichtsvereine Subventionen auf Grundlage einer Verwaltungspraxis. Diese Bezuschussungsform beinhaltet jedoch keine qualitativen Kriterien.

 

Der vorliegende Dekretvorschlag schafft erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die Förderung von Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes und beinhaltet inhaltliche und qualitative Vorgaben.

 

Nicht nur Geschichtsvereine, sondern auch andere Organisationen und Einzelpersonen können für Publikationen im Bereich des Kulturerbes in den Genuss einer Bezuschussung kommen. Es soll eine größtmögliche Flexibilität gewährleistet werden.

 

Zu den Ausschussberatungen:

 

Im Rahmen der Ausschussberatungen wurden die einzelnen Artikel des Dekretvorschlags ausführlich besprochen. Auch wurden insgesamt 16 Abänderungsvorschläge hinterlegt.

 

In Bezug auf die Museen diskutierte der Ausschuss vor allem über die Anerkennungsbedingungen, die in Artikel 4 des Dekretvorschlags festgelegt sind, sowie über die Pauschalen Zuschüsse in Artikel 14. Zu beiden Artikeln wurden Abänderungsvorschläge hinterlegt.

 

Abänderungsvorschlag Nr. 1, der die ersatzlose Streichung von Artikel 4 Absatz 3 Nummer 7 vorsieht, wurde vom Ausschuss angenommen. Der Ausschuss hatte zunächst angeregt, die in Nummer 7 erwähnten üblichen beruflichen Ethikregeln im Artikeltext näher zu definieren. Da diese Ethikregeln jedoch sehr breit gefächert sind, war dies nicht möglich. Aufgrund der schwierigen juristischen Verankerung wurde daher beschlossen, diesen Passus ersatzlos zu streichen. Nichtsdestotrotz können die beruflichen Ethikregeln von der Einstufungsjury, die unter anderem die Qualität der geleisteten Museumsarbeit und Geschäftsführung bewertet, berücksichtigt werden.

 

Zu Artikel 14 wurden bei den Ausschussberatungen zwei Abänderungsvorschläge hinterlegt.

Durch Abänderungsvorschlag Nr. 14, der im Ausschuss angenommen wurde, wurde die Lesbarkeit des Artikels verbessert und die Dauer der Vereinbarung global an die Dauer der Anerkennung gekoppelt.

Abänderungsvorschlag Nr. 16, der ebenfalls Artikel 14 betraf, wurde im Ausschuss abgelehnt. Dieser sieht vor, für die in Artikel 14 genannten Zuschussbeträge eine nach unten und oben festgelegte Spannbreite vorzusehen.

 

Außerdem hatte der Ausschuss im Rahmen der Beratungen Vertreter der sechs zurzeit anerkannten Museen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angehört. Sie erhielten so die Gelegenheit, ihr Museum vorzustellen und Anmerkungen zum Dekretvorschlag zu machen. Die Bemerkungen der Museumsvertreter wurden in einer späteren Ausschusssitzung besprochen.

 

Auch stellte die zuständige Ministerin das neue Museumskonzept für die Deutschsprachige Gemeinschaft und die geplante Umsetzung des Museumsdekrets ausführlich im Ausschuss vor.

 

 

Redaktion: Nadja Düsseldorf


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