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03.11.2008

Nach 21 Abänderungsvorschlägen - Kulturausschuss nimmt Erwachsenenbildungsdekret an

Mit den Stimmen der Mehrheit hat der Ausschuss II für Kultur im Parlament der DG den Dekretentwurf zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung angenommen. Vor der Endabstimmung nahm der Kulturausschuss 21 Abänderungsvorschläge am Ursprungsdokument vor.


Das Dokument war am 23. Juni im Parlament hinterlegt worden. Im Laufe der Ausschussberatungen hörten die Parlamentarier den Rat für Volks- und Erwachsenenbildung (RVE) an, der deutliche Kritik an dem Dekretentwurf äußerte. 


Die Abänderungsvorschläge gingen zum Teil auf die vom RVE geäußerten Kritikpunkte ein. Sie beinhalten u.a. folgende Änderungen:


- eine Neudefinition des Begriffs „Weiterbildungsangebote“,
- Präzisierungen, damit Erwachsenenbildung nicht nur einkommensstarken Familien zugutekommt,
- Präzisierungen, um anzuzeigen, dass die Förderung von Bürgersinn und kollektiver Handlungsfähigkeit nach wie vor zu den Aufgaben der Erwachsenenbildung gehören,
- die Streichung der ursprünglich vorgesehenen Fremdevaluation; allerdings müssen die Erwachsenenbildungsorganisationen sich bei einer Selbstevaluation durch einen außenstehenden Experten begleiten lassen,
- die fakultative Anpassung des Pauschalzuschusses für Organisationen an die Indexsprünge,
- die Gewähr, dass einkommensschwache Personen durch die Erwachsenenbildung begleitet werden können.


Der Dekretentwurf wird am 17. November im Plenum des Parlaments auf der Tagesordnung stehen.


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