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Haushalt

Bevor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Projekte finanziert und Gehälter gezahlt werden können, muss das Parlament den Haushalt verabschieden. Der Haushalt ist die Auflistung der zu erwartenden Einnahmen und der geplanten Ausgaben während einem Jahr.

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird die Haushaltsordnung durch Dekret geregelt. Am 25. Mai 2009 verabschiedete das Parlament das Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, sei es die Hauptverwaltung oder die angegliederten Dienste, müssen sich an die Regeln des Dekrets halten.

Das Parlament selbst verabschiedet ebenfalls einen internen Funktionshaushalt.

Wozu dient ein Haushalt?

Der Haushalt öffnet viele Handlungsmöglichkeiten und ist ein wichtiges Instrument der Demokratie. Der Haushalt spiegelt die Handlungsspielräume und den Finanzbedarf in einem Jahr wider. Er wird vom Parlament, also von den Volksvertretern, verabschiedet. Er wird dadurch zur Grundlage für die Entscheidungen der Regierung, denn ohne einen Haushalt ist die Regierung handlungsunfähig.


Die Haushaltsprinzipien

Öffentliche Haushalte funktionieren nach bestimmten Prinzipien. Die wichtigsten Prinzipien sind:

  • Jährlichkeit: Ein Haushaltsplan deckt ein Kalenderjahr – von 1. Januar bis 31. Dezember – ab.
  • Einheit und Vollständigkeit: Einnahmen und Ausgaben sind in einem einzigen Haushaltsplan aufgeführt. Vollständigkeit bedeutet, dass alle Angaben lückenlos aufgelistet werden. Schwarze Kassen sind verboten.
  • Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit: Die Verwaltung muss sparsam wirtschaften. Damit ist gemeint, dass man ein Ziel mit möglichst wenig Mitteln erreichen sollte und dass es einen möglichst großen Nutzen haben soll. Die Verwaltung muss auch wirtschaftlich handeln; Verschwendung ist zu vermeiden.
  • Öffentlichkeit: Der Haushalt ist für alle einsehbar. Jeder Bürger hat das Recht, die Dokumente zu konsultieren.
  • Vorherige Bewilligung: Das Haushaltsdekret wird vor dem Beginn des Haushaltsjahres verabschiedet. Aus diesem Grund finden die Debatten zum Haushalt gemäß einem festgelegten Zeitplan am Ende des Jahres statt.

Die Einnahmen

Der Einnahmenhaushalt stellt eine Schätzung der Mittel dar, die der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Laufe eines Haushaltsjahres zur Verfügung stehen.

Die Einnahmen der Deutschsprachigen Gemeinschaft setzen sich im Wesentlichen zusammen:

  • aus der Dotation des Föderalstaats: Es handelt sich um eine gesetzlich festgelegte Pauschalsumme, die der Föderalstaat der Gemeinschaft jährlich überträgt. Die Dotation des Föderalstaats wird
    • der Schwankungsrate des Verbraucherpreisindexes,
    • dem Wachstum des Bruttonationalprodukts und
    • der Steigerungsrate der Schülerzahlen angepasst.
  • aus Mitteln der Wallonischen Region, die im Zuge von Übertragungen von Regionalzuständigkeiten vorgesehen sind;
  • aus Eigeneinnahmen, die nicht aus Steuern bestehen (Zinserträge aus Rücklagen, Schenkungen, Nachlässe, Rückforderungen,...);
  • eventuell aus Anleihen;
  • eventuell aus eigenen Steuern: Prinzipiell könnte die Deutschsprachige Gemeinschaft Steuern erheben. In der Praxis ist dieses Recht jedoch auf die Materien beschränkt, die noch nicht Gegenstand einer Besteuerung durch eine andere Einrichtung sind;
  • aus projektbezogenen Zuschüssen: Die Deutschsprachige Gemeinschaft kann für bestimmte Projekte (z.B. arbeitsbeschaffende Maßnahmen, grenzüberschreitende Tourismusinfrastruktur) Zuschüsse von anderen Körperschaften (z.B. von der Europäischen Union für Interreg-Projekte) erhalten;
  • zweckbestimmte Einnahmen für Fonds (variable Mittel).

Die Ausgaben

Der Ausgabenhaushalt legt die Höchstgrenze der Ausgaben in einem Haushaltsjahr fest. Diese Höchstgrenze darf nicht überschritten werden - dafür bedarf es einer Haushaltsanpassung durch Dekret.

Der Haushaltplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist in sieben große Organisationsbereiche unterteilt:

  • OB 01: Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • OB 10: Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • OB 20: Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • OB 30: Unterricht, Beschäftigung und Ausbildung
  • OB 40: Jugend, Volks- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport, Tourismus
  • OB 50: Gesundheit und Soziales
  • OB 70: Infrastruktur

Der Infrastrukturplan, den die Regierung laufend aktualisiert, enthält alle laufenden Infrastrukturprojekte des Haushaltsjahres, für die ein Antrag eingereicht wurde und für die die Regierung bereits eine Zusage gemacht hat. Konkret handelt es sich um Projekte, für die bereits eine Verpflichtungsermächtigung im laufenden Ausgabenhaushaltsplan vorgesehen wurde.

Die sogenannten variablen Kredite werden für Ausgaben vorgesehen, die über die Haushaltsfonds abgewickelt werden. Diese Kredite können sich sowohl auf laufende Ausgaben als auch auf Investitionsausgaben beziehen.

Anders als bei den aufgegliederten Mitteln handelt es sich bei den variablen Krediten nicht um begrenzte Mittel. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die am Ende eines Haushaltsjahres verfügbaren Finanzmittel der Haushaltsfonds – im Gegensatz zu den allgemeinen Einnahmen – auf das nächste Jahr übertragen werden können und die geschätzten variablen Kredite eines Haushaltsjahres sich folglich gemäß den tatsächlich verbuchten zweckbestimmten Einnahmen entwickeln.

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