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Die Aufgaben des Präsidiums

 

Das Präsidium des Parlaments ist verantwortlich für die parlamentsinterne Organisation und für die Sitzungsplanung.

Laut parlamentarischer Geschäftsordnung entscheidet das Präsidium im Einzelnen über folgende Angelegenheiten:

  • Es bereitet die Parlamentssitzungen vor.
  • Es bestimmt, welche Sitzungen ganz oder teilweise von Rundfunk und Fernsehen aufgenommen werden. Dafür legt es die entsprechenden Objektivitätskriterien fest.
  • Das Präsidium ist mit der Durchführung aller für das Parlament erforderlichen Maßnahmen beauftragt: Veränderungen an Gebäuden, große Materialanschaffungen, Besucherempfänge, offizielle Delegationen usw.
  • Das Präsidium ernennt das Personal des Parlaments, mit Ausnahme des Generalsekretärs. Dieser wird vom Parlamentsplenum ernannt.

Wie in den Fachausschüssen muss jede anerkannte Parlamentsfraktion im Verhältnis zu ihrer Stärke im Präsidium vertreten sein und dort über mindestens eine Stimme verfügen. Darüber hinaus gilt, dass die Mehrheit im Parlament auch über eine Mehrheit im Präsidium verfügen muss.

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