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Aus den Ausschüssen

Doping im Sport

Die Vorsitzenden der Mehrheitsfraktionen, Charles Servaty (SP), Emil Dannemark (PFF) und Alfons Velz (ProDG), sind die Unterzeichner eines Dekretvorschlages zur Bekämpfung des Dopings im Sport. Der Dekretvorschlag wurde am 1. Dezember 2011 im Parlament hinterlegt und bereits in einigen Sitzungen besprochen.

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Der Dekretvorschlag legt fest, welche Maßnahmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzuwenden sind. Er bekräftigt, dass Doping absolut verboten ist, legt fest, nach welchen Regeln die Liste der von der Regierung verbotenen Substanzen und Methoden zu veröffentlichen ist, und verweist auf die im Rahmen des UNESCO-Übereinkommens verabschiedete Liste. Der Dekretvorschlag führt den Begriff „Ausnahmegenehmigung zur therapeutischen Anwendung“ ein und regelt deren Aushändigung. Neu am Dekretvorschlag ist auch, dass er für den Umgang mit den persönlichen Daten, die die Sportler im Rahmen der Verfahren zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur therapeutischen Anwendung, bei den Dopingkontrollen oder bei der Übermittlung ihrer Aufenthaltsdaten übermitteln müssen, einen Datenschutz vorsieht.

Anhörung


Wenn es sinnvoll erscheint, werden in den vorbereitenden Ausschusssitzungen auch Fachleute angehört. So auch im vorliegenden Fall. Die Vertreter des Sportrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft erstatteten dem Ausschuss am 2. Januar Bericht über ihr Gutachten zum vorliegenden Dekretvorschlag.

Der Sportrat stimmte dem Text zu, wünschte jedoch in verschiedenen Punkten weitere Erläuterungen bzw. Ausführungen zur besseren Lesbarkeit des Regeltextes. Diesem Wunsch wird durch die Aufnahme von Referenzausschnitten der betroffenen Unesco-Konvention im Ausschussbericht entsprochen.

Es folgte ein reger Austausch über die Durchführung von Dopingkontrollen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Auch die Bedeutung von Prävention in Form von Aufklärung wurde seitens der Sportratvertreter unterstrichen.
 

Hintergrund


Mit dem Dekret vom 30. Januar 2006 zur Vorbeugung gesundheitlicher Schäden bei sportlicher Betätigung hatte sich die Deutschsprachige Gemeinschaft eine erste Gesetzesgrundlage zur Bekämpfung des Dopings im Sport gegeben. Seit Verabschiedung der neuen Richtlinien der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) im Jahr 2009 entspricht die Gesetzgebung nicht mehr den Anforderungen der Dopingbekämpfung und muss angepasst werden. 


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