Die Aufgaben des DG-Parlaments
Das DG-Parlament nimmt die allgemein üblichen Aufgaben einer Legislative wahr:
- Es verabschiedet Dekrete, also Bestimmungen mit Gesetzeskraft für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
- Es wählt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
- Es kontrolliert die Regierung.
- Es entsendet aus seiner Mitte einen Gemeinschaftssenator in den belgischen Senat.
- Es verabschiedet Gutachten zu Gesetzgebungsentwürfen und –vorschlägen des Föderalstaats, die die Gemeinschaft betreffen (z. B. Sprachgesetzgebung, Gesetze zur Weiterführung der Staatsreform).
- Es bietet ein Forum für die Diskussion über politisch relevante Themen, die nicht unmittelbar zum Befugnisbereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft gehören.
Die Dekrete in der Normenhierarchie
Dekrete sind Bestimmungen mit Gesetzeskraft für die Deutschsprachige Gemeinschaft, also Gemeinschaftsgesetze.
Das DG-Parlament ist ein souveräner Entscheidungsträger in den Kompetenzbereichen der Gemeinschaft. Allgemein gilt: Die Dekrete befinden sich in der Normenhierarchie auf derselben Ebene wie Gesetze des Förderalstaats oder Dekrete der Wallonischen Region. Darüber stehen lediglich Sondergesetze, die belgische Verfassung und internationale Rechtsnormen.
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