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Wie entsteht ein Dekret ?

Ein Dekret machen – das geht meist nicht auf die Schnelle. Da gilt es, wesentliche Schritte in der Abfolge der parlamentarischen Arbeit zu beachten. Und das Parlament kann natürlich nur im Rahmen seiner Kompetenzen gesetzgeberisch handeln.

Dekretinitiative: Dekretvorschlag oder Dekretentwurf

Dekretvorschlag: Die Initiative zu einem neuen Dekret kann von einem oder mehreren Parlamentsmitgliedern ausgehen. Das Parlament entscheidet, ob das Dokument annehmbar ist, d.h. ob die vorgeschlagenen Dekretbestimmungen sich im Rahmen der Gemeinschaftskompetenzen bewegen.

Dekretentwurf: Die Regierung kann ebenfalls eine Dekretinitiative ergreifen. Der Entwurf der Regierung enthält neben dem vorgeschlagenen Text ein Gutachten des Staatsrats zum Vorentwurf. Das Staatsratsgutachten stellt fest, ob der Text

  • legistisch, also gesetzestechnisch in Ordnung ist,
  • nicht im Widerspruch zu anderen Dekreten und Gesetzesbestimmungen steht,
  • und vor allem keine Kompetenzübertretung der Gemeinschaft beinhaltet.

Kompetenzübertretungen vermeiden

Kompetenzübertretungen der Gemeinschaft sollten tunlichst vermieden werden. Sie könnten nämlich zu Konfliktsituationen mit anderen Körperschaften führen.

  • Würde das DG-Parlament beispielsweise ein Dekret zum Jagdwesen oder zur Wasserpolitik verabschieden, käme es zum Konflikt mit der zuständigen Instanz, d.h. der Wallonischen Region.
  • Würde das DG-Parlament sich per Dekret in Armeeangelegenheiten oder in die Organisation des Justizwesens einmischen, wäre ein Konflikt mit dem Föderalstaat unausweichlich.

Durch das verpflichtende Gutachten des Staatsrats zu Dekretentwürfen der Regierung sollen also Kompetenzkonflikte verhindert werden. Auf Antrag des Parlaments können dem Staatsrat auch Dekretvorschläge zur Begutachtung vorgelegt werden.

Ausschussberatungen

  • Der Dekretentwurf oder Dekretvorschlag wird an den zuständigen Fachausschuss verwiesen.
  • Der oder die Autoren stellen den Text dort vor.
  • Dann ist eine umfassende Analyse der einzelnen Artikel angesagt.
  • Eventuell bringen Parlamentsmitglieder oder die Regierung Abänderungsvorschläge ein.
  • Abschließend stimmt der Ausschuss über die definitive Textvorlage ab und erstellt einen Bericht an das Plenum.

Verabschiedung im Plenum

Die Vollversammlung des Parlaments führt eine politische Debatte über das vorgeschlagene Dokument. Nicht selten werden im Plenum nochmals Abänderungsvorschläge hinterlegt. Ein Dekrettext ist dann angenommen, wenn er die Mehrheit der Stimmen im Plenum erhält.

Sanktionierung und Veröffentlichung durch die Regierung

Ein Dekret kann nur in Kraft treten, wenn es nach seiner Verabschiedung im Parlament von der Regierung gutgeheißen wird. Denn schließlich muss die Regierung für die spätere Ausführung, also für die Umsetzung in die Praxis sorgen. Würde die Regierung allerdings einem Dekret des Parlaments die Sanktionierung verweigern, gäbe es einen Vertrauensbruch zwischen Legislative und Exekutive, ziemlich sicher eine Regierungskrise und möglicherweise sogar einen Rücktritt der Regierung.

Die Regierung veröffentlicht das Dekret im Belgischen Staatsblatt. Nun sind alle Schritte vollzogen und das Dekret tritt in der Regel am 10. Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Dreißig Jahre Gesetzgebungsarbeit

Seit seiner Gründung im Jahr 1973 hat das DG-Parlament (von 1973 bis 1984 RdK, von 1984 bis 2004 RDG) fast 1.020 Beschlüsse gefasst. Dazu gehören etwa

  • 320 Regeldekrete
  • 82 Erlasse mit Verordnungscharakter (zur Zeit des RdK, diese Erlasse konnten nur im Rahmen von nationalen Gesetzgebungen verabschiedet werden)
  • 215 Haushaltsbeschlüsse (142 Dekrete - 73 Erlasse mit Verordnungscharakter)

Zur Zeit sind rund 250 Dekrete und Erlasse mit Verordnungscharakter rechtsgültig.

Wie entsteht ein Dekret?

Grafik: Wie entsteht ein Dekret?


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