Hauptnavigation:
Redaktionsbereich Startseite

Hauptnavigation:

Unternavigation:

Untermenue: DG Parlament


  • Startseite
  • Sitemap
  • Impressum
  • Kontakt

Inhalt:

Die Parlamentarischen Ausschüsse

1. Die Fachausschüsse

Die parlamentarischen Fachausschüsse haben die Aufgabe, sich mit den Dekretentwürfen der Regierung und Dekretvorschlägen der Parlamentsmitglieder zu befassen. In anderen Worten: Liegt ein Dekrettext in einem Fachausschuss vor, ist es Aufgabe des Ausschusses:

  • die Begründung der Autoren zur Kenntnis zu nehmen,
  • jeden Artikel des vorgelegten Textes zu analysieren,
  • den Standpunkt der einzelnen Fraktionen und gegebenenfalls der Regierung einzuholen,
  • gegebenenfalls Experten des Ministeriums oder auswärtige Spezialisten zu Wort kommen zu lassen,
  • Abänderungsvorschläge zu analysieren,
  • einen Dekrettext, der eventuell den Abänderungsvorschlägen Rechnung trägt, anzunehmen,
  • dem Parlamentsplenum einen Bericht über die Ausschussberatungen vorzulegen und gleichzeitig eine Empfehlung auszusprechen, ob und in welcher Form der vorgeschlagene Dekrettext vom Plenum verabschiedet werden soll.

Selbstverständlich bleibt es dem Plenum vorbehalten, die definitive Entscheidung über den Dekretentwurf oder Dekretvorschlag zu treffen.

Ähnlich sieht die Vorgehensweise bei Resolutionsvorschlägen und bei der Erstellung von Gutachten aus.

Die Fachausschüsse des DG-Parlaments werden zu Beginn jeder Sitzungsperiode neu besetzt. Die Sitzungen der Fachausschüsse sind im Allgemeinen nicht öffentlich.

Das DG-Parlament zählt zur Zeit vier Fachausschüsse:

  • Ausschuss für allgemeine Politik, lokale Behörden, Petitionen, Finanzen und Zusammenarbeit,
  • Ausschuss für Kulturelles,
  • Ausschuss für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
  • Ausschuss für Gesundheit und Soziales.

2. Sonderauschüsse

Das Parlament kann jederzeit Sonderausschüsse einsetzen, die sich innerhalb einer befristeten Zeitspanne mit einem spezifischen Thema befassen und dazu einen Bericht vorlegen. So gab es in den Legislaturperioden 1995-1999 und 1999-2004 je einen Sonderausschuss, der sich mit dem Sprachengebrauch im Unterrichtswesen befasste. In der Legislaturperiode 2011-2012 befasst sich ein Unterausschuss von Ausschuss I für allgemeine Politik mit der Staatsreform.

Die Sonderausschüsse arbeiten nach demselben Muster wie die allgemeinen Fachausschüsse.

3. Untersuchungsausschüsse

Das DG-Parlament kann Untersuchungsausschüsse einsetzen, wenn beispielsweise Fakten oder Vermutungen darauf hinweisen, dass es innerhalb der Gemeinschaftskompetenzen oder der gemeinschaftlichen Einrichtungen zu gesetzes- oder regelwidrigen Vorgängen gekommen ist.

Die Arbeit der Untersuchungsausschüsse des DG-Parlaments wird durch das Dekret vom 17. Januar 1994 geregelt.

Im Gemeinschaftsparlament gab es bisher Untersuchungsausschüsse zu einer Telefonabhöraffäre, zu einem Subsidienbetrug und zur Gemeinnützigen Hermann-Niermann-Stiftung.

4. Der Ausschuss zur Kontrolle der Wahlausgaben und der Mitteilungen der öffentlichen Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Einrichtung dieses Ausschusses gründet auf dem Dekret vom 7. April 2003. Der Ausschuss hat eine doppelte Aufgabe:

  • 4.1. Er ist mit der Kontrolle der Wahlausgaben gemäß Artikel 44 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 beauftragt. Der föderale Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorschriften in Bezug auf die Wahlwerbung festgelegt, die von den Kandidaten und den Parteien eingehalten werden müssen.

    - So dürfen die Ausgaben für Wahlwerbung z.B. eine gewisse Höchstgrenze nicht übersteigen;
    - Spenden dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen angenommen werden;
    - gewisse Formen der Wahlwerbung sind verboten.

    Der Kontrollausschuss überprüft, ob diese Vorschriften bei den Wahlen zum DG-Parlament eingehalten worden sind und spricht ggf. entsprechende Strafen aus.
     
  • 4.2. Der Ausschuss ist außerdem mit der Kontrolle der Mitteilungen der öffentlichen Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt: Mit der Kontrolle der Mitteilungen und Informationskampagnen der Regierung, ihrer Minister und des Parlamentspräsidenten soll vermieden werden, dass öffentliche Gelder zweckentfremdet werden.

    Z.B. dürfen Mitteilungen der Regierung nicht auf die Stärkung des persönlichen Images der Minister oder des Images ihrer Partei abzielen. Der Kontrollausschuss hat Richtlinien ausgearbeitet, die es bei der Veröffentlichung von Mitteilungen zu beachten gilt.


Artikel drucken Artikel versenden
Nach oben



Zusaetzliche Funktionen und Informationen:


© Parlament der DG 2012   |  Rechtliche Hinweise   |   info@dgparlament.be