Der Ausschuss III für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
Der Ausschuss befasst sich im Wesentlichen mit Dekretvorschlägen, Dekretentwürfen und Haushaltsfragen in folgenden Angelegenheiten:
 F. Cremer, Vorsitzender A III |
- Unterricht mit Ausnahme der Festlegung von Beginn und Ende der Schulpflicht, der Mindestbedingungen für die Ausstellung der Diplome, der Pensionsregelungen (Artikel 130 §1 Absatz 1 Nummer 3 der Verfassung);
- Förderung der Ausbildung von Forschern (Artikel 4 Nummer 2 des Sondergesetzes);
- Vorschulische Ausbildung in Verwahrschulen (Artikel 4 Nummer 11 des Sondergesetzes);
- Nachschulische und nebenschulische Ausbildung (Artikel 4 Nummer 12 des Sondergesetzes);
- Kunstausbildung (Artikel 4 Nummer 13 des Sondergesetzes);
- Intellektuelle, moralische und soziale Ausbildung (Artikel 4 Nummer 14 des Sondergesetzes);
- Förderung des sozialen Aufstiegs (Artikel 4 Nummer 15 des Sondergesetzes);
- Berufliche Umschulung und Fortbildung (Artikel 4 Nummer 16 des Sondergesetzes);
- Sprachengebrauch im Unterrichtswesen (Artikel 130 §1 Absatz 1 Nummer 5 der Verfassung);
- Wissenschaftliche Forschung, insofern diese nicht hauptsächlich die Bereiche Kultur (Ausschuss II) sowie Gesundheit und Soziales (Ausschuss IV) betrifft (Artikel 6bis des Sondergesetzes);
- Infrastruktur in den Bereichen Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung (Artikel 8 des Sondergesetzes);
- Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaften, den Regionen und/oder dem Föderalstaat sowie internationale Zusammenarbeit, insofern diese hauptsächlich die Bereiche Unterricht, Ausbildung oder Beschäftigung betrifft (Artikel 130 §1 Absatz 1 Nummer 4 der Verfassung, Artikel 16 des Sondergesetzes, Artikel 55 bis 55ter des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 und Artikel 17 der Geschäftsordnung);
- Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Beschäftigung (Dekret vom 10. Mai 1999).
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