Der Ausschuss IV für Gesundheit und Soziales
Der Ausschuss befasst sich im Wesentlichen mit Dekretvorschlägen, Dekretentwürfen, Haushaltsfragen und Themen in folgenden Angelegenheiten:
 C. Servaty, Vorsitzender A IV |
- Politik der Pflegeleistung innerhalb und außerhalb von Pflegeanstalten (Artikel 5 §1 Ziffer I. Nummer 1 des Sondergesetzes);
- Gesundheitserziehung und Tätigkeiten und Dienstleistungen im Bereich der Präventivmedizin (Artikel 5 §1 Ziffer I. Nummer 2 des Sondergesetzes);
- Familienpolitik einschließlich aller Formen von Hilfe und Unterstützung für Familien und Kinder (Artikel 5 §1 Ziffer II. Nummer 1 des Sondergesetzes);
- Sozialhilfepolitik einschließlich der grundlegenden Rechtsvorschriften über die öffentlichen Sozialhilfezentren (Artikel 5 §1 Ziffer II. Nummer 2 des Sondergesetzes);
- Aufnahme- und Integrationspolitik gegenüber Einwanderern (Artikel 5 §1 Ziffer II. Nummer 3 des Sondergesetzes);
- Behindertenpolitik einschließlich der beruflichen Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung der Behinderten (Artikel 5 §1 Ziffer II. Nummer 4 des Sondergesetzes);
- Seniorenpolitik (Artikel 5 §1 Ziffer II. Nummer 5 des Sondergesetzes);
- Jugendschutz einschließlich des sozialen Schutzes und des gerichtlichen Schutzes (Artikel 5 §1 Ziffer II. Nummer 6 des Sondergesetzes);
- Sozialhilfe für Gefangene im Hinblick auf ihre soziale Wiedereingliederung (Artikel 5 §1 Ziffer II. Nummer 7 des Sondergesetzes);
- Wissenschaftliche Forschung in den Bereichen Gesundheit und Soziales (Artikel 6bis des Sondergesetzes);
- Infrastruktur in den Bereichen Gesundheit und Soziales (Artikel 8 des Sondergesetzes);
- Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaften, den Regionen und/oder dem Föderalstaat sowie internationale Zusammenarbeit, insofern diese hauptsächlich die Bereiche Gesundheit und Soziales betrifft (Artikel 130 §1 Absatz 1 Nummer 4 der Verfassung, Artikel 16 des Sondergesetzes, Artikel 55 bis 55ter des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 und Artikel 17 der Geschäftsordnung)
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Zusaetzliche Funktionen und Informationen:
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