Der Ausschuss zur Kontrolle der Wahlausgaben und der Mitteilungen der öffentlichen Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Der Ausschuss befasst sich im Wesentlichen mit folgenden Angelegenheiten:
 F. Schröder, Vorsitzender Kontrollausschuss |
- Kontrolle der öffentlichen Mitteilungen der Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Artikel 31 §5 des Sondergesetzes);
- Kontrolle der Wahlausgaben und der Herkunft der dafür verwendeten Geldmittel (Artikel 31 §5 des Sondergesetzes);
- Ergänzende Parteienfinanzierung (Artikel 31 § 6 des Sondergesetzes);
- Überwachung der Regelung in Sachen Ämter- und Entschädigungsbegrenzung (Artikel 10bis Absätze 2 und 3 sowie 14bis des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 und Artikel 3bis der Geschäftsordnung);
- Streitfälle in Sachen Hinterlegungspflicht der Liste aller Mandate und Funktionen beziehungsweise Vermögenserklärung (Gesetze vom 2. Mai 1995 und vom 26. Juni 2004)
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Zusaetzliche Funktionen und Informationen:
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