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Der Gemeinschaftshaushalt

Das Parlament verabschiedet jährlich den DG-Haushalt. Damit ermächtigt es die Regierung, Finanzmittel auszugeben, um die politisch beschlossenen Maßnahmen in die Tat umzusetzen.

Vor dem kommenden Haushaltsjahr

Die Regierung arbeitet zusammen mit den Fachabteilungen des Ministeriums den Haushaltsentwurf aus und legt ihn dem Parlament zur Genehmigung vor. Das Budget umfasst eine Schätzung der Einnahmen und der Ausgaben für das kommende Haushaltsjahr.

Die Fachausschüsse unter Federführung des Finanzausschusses beraten dann über den Entwurf und behandeln eventuelle Abänderungsvorschläge. Im Prinzip wird der Haushalt vor Beginn des Haushaltsjahres (meist im Dezember des Vorjahres) von der Vollversammlung des Parlaments verabschiedet. Mit der Verabschiedung genehmigt das Parlament der Regierung, Finanzmittel bis zu der festgelegten Höhe in den einzelnen Haushaltsposten (Zuweisungen) auszugeben.

Im laufenden Haushaltsjahr

Im Laufe des Haushaltsjahres nimmt das Parlament Haushaltsanpassungen vor (im Allgemeinen zwei pro Jahr), um die Mittel genauer dem festgestellten Bedarf anzupassen.

Nach Abschluss des Haushaltsjahres

Im Nachjahr legt die Regierung die endgültige Abrechnung vor. Die Genehmigung der Abrechnung erfolgt, wie die anderen Haushaltsbeschlüsse des Parlaments, per Dekret.

Die neue Haushaltsordnung

Am 25. Mai 2009 verabschiedete das Parlament der DG das Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Es ersetzt das Gesetz vom 17. Juli 1991 koordinierte über die Staatsbuchführung, das bislang von der DG angewendet werden musste. Das neue Dekret enthält einige wesentliche Neuerungen:

  • doppelte Buchhaltung: neben der Haushaltsbuchhaltung muss künftig eine allgemeine, wirtschaftliche Buchhaltung geführt werden;
  • Kosten-Leistungsrechnung: die Einnahmen werden künftig auf festgestellten Rechten und die Ausgaben auf festgestellten Forderungen basieren;
  • Anleihen dürfen nur zur Deckung von Investitionsaufgaben aufgenommen werden;
  • für alle Ausgaben, auch für die laufenden, werden aufgegliederte Mittel vorgesehen; deshalb wird es keine Übertragung mehr von nicht aufgegliederten Mitteln auf das nächste Haushaltsjahr geben;
  • da es keine nicht aufgegliederten Mittel mehr geben werde, könnten künftig auch keine Mittel mehr auf das kommende Jahr übertragen werden;
  • für die Hauptverwaltung, die Dienste mit getrennter Geschäftsführung und alle Einrichtungen öffentlichen Interesses der DG gelten künftig einheitliche Buchhaltungsregeln und die gleiche Buchhaltungs-Software;
  • der Rechnungshof muss kein Visum mehr im Vorfeld der Ausgaben abgeben; da dieses Visum des Rechnungshofs künftig wegfällt, werden interne Kontroll- und Auditsysteme eingeführt;
  • des Weiteren entfällt auch die Verpflichtung einen Schatzamtsabschluss zu erstellen, nichtsdestotrotz solle das Ziel des Kassenabschlusses auch weiterhin verfolgt werden.

 


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