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Die Gemeinschaften

Artikel 2 der belgischen Verfassung: "Belgien umfasst drei Gemeinschaften : die Deutschsprachige Gemeinschaft, die Flämische Gemeinschaft und die Französische Gemeinschaft." Die Gemeinschaften sind also autonome Gliedstaaten des föderalen Belgien und verfügen jeweils über ein Parlament, eine Regierung und ein Ministerium für die Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten.



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