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Das Unterrichtswesen
Die belgische Verfassung legt in Artikel 24 die Grundprinzipien für das Unterrichtswesen fest. Im Rahmen dieser Prinzipien ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für das Unterrichtswesen auf allen Ebenen zuständig: Kindergärten, Primarschulen, Sekundarschulen, Sonderschulen, Fortbildungsschulen, Hochschulen.