Regionale Angelegenheiten
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 Intakter Winterwald Foto A. Schmitz
| Die neun Gemeinden des deutschen Sprachgebietes sind Bestandteil der Wallonischen Region. Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt also nicht über Autonomie in regionalen Angelegenheiten.
Allerdings sieht Artikel 139 der Verfassung vor, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft im deutschen Sprachgebiet Befugnisse der Wallonischen Region ganz oder teilweise ausüben kann. Bedingung: Es bedarf eines gegenseitigen Einvernehmens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region.
Seit 1994 haben drei Kompetenzübertragungen im Rahmen von Verfassungsartikel 139 stattgefunden. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist mittlerweile für folgende Regionalangelegenheiten zuständig
- Denkmal- und Landschaftsschutz
- Beschäftigungspolitik
- Ausgrabungen
- Gemeindeaufsicht und –finanzierung.
In diesen Regionalangelegenheiten verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft über die Gesetzgebungs- und Ausführungsgewalt. Die Wallonische Region überträgt der DG jährlich Finanzmittel zu Wahrnehmung dieser Kompetenzen.
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