Hauptnavigation:
Redaktionsbereich Startseite

Hauptnavigation:

Unternavigation:

Untermenue: Aktuelles


  • Startseite
  • Sitemap
  • Impressum
  • Kontakt

Inhalt:
20.12.2004

Wahlen zum DG-Parlament

Alle Parteien hielten sich an Bestimmungen

Seit der Staatsreform 2001 ist das DG-Parlament für die Kontrolle der Ausgaben zuständig, die die Parteien und die Kandidaten für Werbezwecke im Hinblick auf die DG-Wahlen tätigen. Zum ersten Mal wurde die Regelung nun für die Wahlen zum DG-Parlament vom 13. Juni 2004 angewandt. Der dazu vom Parlament eingesetzte Kontrollausschuss hat seine Arbeiten Anfang November abgeschlossen und jetzt seinen Endbericht vorgelegt.

Regeln wurden eingehalten

In seinem Bericht (siehe Dok. 23 (2004-2005) Nr. 1) kommt der Kontrollausschuss zu dem Schluss, dass die geltenden Bestimmungen von allen Parteien und Kandidaten, die sich zur DG-Wahl gestellt hatten, eingehalten worden sind. Bekanntlich durften die Parteien nicht mehr als 25.000 EUR und die einzelnen Kandidaten nicht mehr als 3.348 EUR für die Spitzenkandidaten beziehungsweise 1.240 EUR für die übrigen Kandidaten ausgeben.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass keine verbotenen Werbepraktiken benutzt wurden. Hervorzuheben ist ferner, dass bis dato keinerlei Beschwerden oder Klagen hinterlegt wurden und auch der Vorsitzende des Wahlvorstands im Vorfeld der Überprüfungen keine Beanstandungen formuliert hatte.

Nur bedingte Aussagekraft

Im Anhang zum Ausschussbericht werden die effektiv getätigten Ausgaben der einzelnen Parteien und Kandidaten für die DG-Wahl veröffentlicht. Der Kontrollausschuss weist jedoch darauf hin, dass diese Zahlen nur bedingt aussagekräftig und untereinander vergleichbar sind, weil am 13. Juni 2004 mehrere Wahlen gleichzeitig stattfanden. In einem solchen Fall ist es den Parteien erlaubt, alle Ausgaben pauschal zu deklarieren und nicht nach Wahl aufzuschlüsseln. Die Angaben werden dann allerdings von der föderalen Kontrollkommission und nicht vom DG-Kontrollausschuss geprüft und veröffentlicht.

Mit Ausnahme der PJU-PDB haben alle Listen sich für eine pauschale Erklärung entschieden. So wird verständlich, dass konkrete Angaben nur für die PJU-PDB-Liste vorliegen.

Noch kein endgültiges Bild

Ähnliches gilt für die Wahlausgaben der einzelnen Kandidaten. Die Listen können die Ausgaben entweder auf die Kandidaten verteilen oder aber pauschal deklarieren. Werden pauschale Angaben gemacht, ist wiederum nur die föderale Kontrollkommission für die Prüfung zuständig.

Letztlich wird man also den Bericht der föderalen Kontrollkommission abwarten müssen, um sich ein vollständiges Bild der Wahlausgaben machen zu können.


Artikel drucken Artikel versenden
Nach oben



Zusaetzliche Funktionen und Informationen:


© Parlament der DG 2012   |  Rechtliche Hinweise   |   info@dgparlament.be