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Teilnahmebedingungen

Am 29. Januar 2007 verabschiedete das Parlament eine Änderung der Vergabekriterien für den Preis des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 19. Dezember 1988.

Die wichtigsten Kriterien

  • Das Parlament vergibt den Preis für schriftliche publizierte Werke in deutscher Sprache in festgelegten Fachbereichen.
  • In allen Bereichen muß ein spezifisches Thema aus dem deutschen Sprachgebiet Belgiens behandelt werden. Ausnahme: im Bereich Literatur gilt die Bedingung, dass der Autor Belgier sein muss.
  • Studienabschluss- und Diplomarbeiten sind mit Ausnahme von Doktorarbeiten vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  • Der Preis wird jährlich in zwei Fachbereichen ausgelobt und zwar in nachstehender Reihenfolge ab 2007:

2007: Geschichte sowie Architektur, Raum- und Landschaftsplanung;

2008: Sprachwissenschaften sowie Staats- und Rechtswissenschaften;

2009: Literatur sowie Wirtschaft;

2010: Kunst und Kultur sowie Archiv- und Bibliothekswesen und Biographien;

2011: Heimatgeschichte und Humanwissenschaften.

  • Die Fertigstellung des Werkes darf an dem Tag, an dem die Eingabefrist abläuft, nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (siehe aber die Übergangsregelung im Aufruf für das laufende Jahr)
  • Bereits fertiggestellte Werke können nicht auszugs- oder teilweise berücksichtigt werden.
  •  Ohne äußerliche oder inhaltliche Änderungen können nichtpreisgekrönte Werke kein zweites Mal vorgelegt werden.
  •  Autoren oder Autorengruppen, denen ein Preis zuerkannt worden ist, können sich erst nach Ablauf einer Frist von mindestens zehn Jahren wieder als Autor oder als Mitglied derselben Autorengruppe bewerben.
  •  Als Autoren sind von dem Wettbewerb ausgeschlossen: Mitglieder des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Mitglieder der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie beratende Mandatare des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dieser Ausschluss gilt auch für Autorengruppen, denen vorgenannte Personen angehören.
  •  Durch das Parlament oder die Regierung in Auftrag gegebene Werke sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  • Die Jury besteht aus dem Parlamentspräsidenten, einem Vertreter pro Partei, die im Parlament vertreten ist und Fachleuten aus den betreffenden Sachgebieten.
  • Die Beschlüsse der Jury werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind nicht anfechtbar.
  • Das Präsidium legt die Höhe des Preises fest. Zur Zeit beläuft sich diese auf 2.000 EUR.

In unten stehender PDF-Datei finden Sie den Wortlaut der neuen Dekretbedingungen über die Preisvergabe.


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