Teilnahmebedingungen
Am 29. Januar 2007 verabschiedete das Parlament eine Änderung der Vergabekriterien für den Preis des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 19. Dezember 1988.
Die wichtigsten Kriterien
- Das Parlament vergibt den Preis für schriftliche publizierte Werke in deutscher Sprache in festgelegten Fachbereichen.
- In allen Bereichen muß ein spezifisches Thema aus dem deutschen Sprachgebiet Belgiens behandelt werden. Ausnahme: im Bereich Literatur gilt die Bedingung, dass der Autor Belgier sein muss.
- Studienabschluss- und Diplomarbeiten sind mit Ausnahme von Doktorarbeiten vom Wettbewerb ausgeschlossen.
- Der Preis wird jährlich in zwei Fachbereichen ausgelobt und zwar in nachstehender Reihenfolge ab 2007:
2007: Geschichte sowie Architektur, Raum- und Landschaftsplanung;
2008: Sprachwissenschaften sowie Staats- und Rechtswissenschaften;
2009: Literatur sowie Wirtschaft;
2010: Kunst und Kultur sowie Archiv- und Bibliothekswesen und Biographien;
2011: Heimatgeschichte und Humanwissenschaften.
- Die Fertigstellung des Werkes darf an dem Tag, an dem die Eingabefrist abläuft, nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (siehe aber die Übergangsregelung im Aufruf für das laufende Jahr)
- Bereits fertiggestellte Werke können nicht auszugs- oder teilweise berücksichtigt werden.
- Ohne äußerliche oder inhaltliche Änderungen können nichtpreisgekrönte Werke kein zweites Mal vorgelegt werden.
- Autoren oder Autorengruppen, denen ein Preis zuerkannt worden ist, können sich erst nach Ablauf einer Frist von mindestens zehn Jahren wieder als Autor oder als Mitglied derselben Autorengruppe bewerben.
- Als Autoren sind von dem Wettbewerb ausgeschlossen: Mitglieder des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Mitglieder der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie beratende Mandatare des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dieser Ausschluss gilt auch für Autorengruppen, denen vorgenannte Personen angehören.
- Durch das Parlament oder die Regierung in Auftrag gegebene Werke sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
- Die Jury besteht aus dem Parlamentspräsidenten, einem Vertreter pro Partei, die im Parlament vertreten ist und Fachleuten aus den betreffenden Sachgebieten.
- Die Beschlüsse der Jury werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind nicht anfechtbar.
- Das Präsidium legt die Höhe des Preises fest. Zur Zeit beläuft sich diese auf 2.000 EUR.
In unten stehender PDF-Datei finden Sie den Wortlaut der neuen Dekretbedingungen über die Preisvergabe.
|
|
Zusaetzliche Funktionen und Informationen:
|