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Nach dem 1. Weltkrieg

1919 wurde das allgemeine Wahlrecht (für Männer) eingeführt. Dies verhalf der flämischen Mehrheit endgültig zum politischen Durchbruch in Belgien.

In der Zwischenkriegszeit wurden beide Landessprachen gleichgestellt. Ab 1932, als ein neues Sprachgesetz verabschiedet wurde, galt in Belgien das Prinzip der Einsprachigkeit Flanderns und Walloniens. Die Sprache des Gebietes wurde Verwaltungs-, Schul- und Gerichtssprache. Gemeinden, in denen mehr als 30 Prozent Anderssprachige lebten, waren offiziell zweisprachig.


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