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Was geschieht wann?

Folgende Grafik zeigt Ihnen schematisch, wie sich der Ablauf eines Haushaltsjahres aus Parlamentssicht darstellt. Besonders intensiv sind die Haushaltsberatungen in der zweiten Jahreshälfte: Vor Ende Dezember muss der Haushalt des kommenden Jahres vom Parlament verabschiedet worden sein, damit die Regierung weiter in vollem Umfang handlungsfähig bleibt.

   Haushaltszyklus 200pxl

 

  1. Januar: 01.01. Beginn des Haushaltsjahres/Rechnungsjahres
  2. März: vor 31.03. Enddatum für die Haushaltskontrolle und Verbuchung möglicher festgestellter Rechte des Vorjahres
  3. April: bis 30.04. Hinterlegung der Entwürfe zur Anpassung der Haushalte im Parlament, Haushaltsausführungsrechnung der Dienste mit getrennter Geschäftsführung und der Einrichtungen öffentlichen Interesses
  4. Mai: bis 31.05. Übermittlung der Jahresabschlüsse der Dienste mit getrennter Geschäftsführung und der Einrichtungen öffentlichen Interesses an den Rechnungshof
  5. Juni: bis 30.06. Verabschiedung der Haushaltsanpassungen, Hinterlegung des Entwurfs der allgemeinen Rechnungslegung des Vorjahres beim Rechnungshof
  6. September: bis 30.09. Übermittlung der Haushalte der Dienste mit getrennter Geschäftsführung und der Einrichtungen öffentlichen Interesses an die Regierung
  7. Oktober: bis zum 31.10 Hinterlegung des Dekretentwurfs zur Rechnungslegung und der Haushaltsentwürfe für das kommende Jahr im Parlament und im Rechnungshof
  8. November: ab 01.11. Verflichtungsermächtigungen auf kommende Haushaltsmittel sind für den Weiterbetrieb der Gemeinschaftsverwaltung erlaubt
  9. Dezember: bis 31.12. Verabschiedung der Haushaltsdekrete, Verabschiedung der provisorischen Haushaltsmittel, wenn der Haushalt nicht rechtzeitig verabschiedet wird, Erstellung eines vollständigen Inventars alles Bestandteile des Vermögens der Einrichtungen
  10. Dezember: 31.12. Ende des Haushaltsjahres/Rechnungsjahres


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