Was geschieht wann?
Folgende Grafik zeigt Ihnen schematisch, wie sich der Ablauf eines Haushaltsjahres aus Parlamentssicht darstellt. Besonders intensiv sind die Haushaltsberatungen in der zweiten Jahreshälfte: Vor Ende Dezember muss der Haushalt des kommenden Jahres vom Parlament verabschiedet worden sein, damit die Regierung weiter in vollem Umfang handlungsfähig bleibt.

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Januar: 01.01. Beginn des Haushaltsjahres/Rechnungsjahres
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März: vor 31.03. Enddatum für die Haushaltskontrolle und Verbuchung möglicher festgestellter Rechte des Vorjahres
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April: bis 30.04. Hinterlegung der Entwürfe zur Anpassung der Haushalte im Parlament, Haushaltsausführungsrechnung der Dienste mit getrennter Geschäftsführung und der Einrichtungen öffentlichen Interesses
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Mai: bis 31.05. Übermittlung der Jahresabschlüsse der Dienste mit getrennter Geschäftsführung und der Einrichtungen öffentlichen Interesses an den Rechnungshof
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Juni: bis 30.06. Verabschiedung der Haushaltsanpassungen, Hinterlegung des Entwurfs der allgemeinen Rechnungslegung des Vorjahres beim Rechnungshof
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September: bis 30.09. Übermittlung der Haushalte der Dienste mit getrennter Geschäftsführung und der Einrichtungen öffentlichen Interesses an die Regierung
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Oktober: bis zum 31.10 Hinterlegung des Dekretentwurfs zur Rechnungslegung und der Haushaltsentwürfe für das kommende Jahr im Parlament und im Rechnungshof
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November: ab 01.11. Verflichtungsermächtigungen auf kommende Haushaltsmittel sind für den Weiterbetrieb der Gemeinschaftsverwaltung erlaubt
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Dezember: bis 31.12. Verabschiedung der Haushaltsdekrete, Verabschiedung der provisorischen Haushaltsmittel, wenn der Haushalt nicht rechtzeitig verabschiedet wird, Erstellung eines vollständigen Inventars alles Bestandteile des Vermögens der Einrichtungen
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Dezember: 31.12. Ende des Haushaltsjahres/Rechnungsjahres
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