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Die DG in der Europäischen Union

Flagge der Europäischen UnionDie Vertretung im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist im Ausschuss der Regionen durch ihren Ministerpräsidenten vertreten, also zur Zeit durch Karl-Heinz Lambertz.

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist die politische Versammlung, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vertritt. Er ist allerdings nur ein beratendes Organ, das aus eigener Initiative, auf Anfrage oder aber in manchen Fällen auch verpflichtend Stellungnahmen zu Sachfragen abgibt, die die Gebietskörperschaften in besonderem Maße betreffen. Dabei handelt es sich um Bereiche wie regionale Strukturförderung, Verkehr, Bildung, Umwelt usw.

Die Vertretung im EU-Parlament

Das deutsche Sprachgebiet bildet einen eigenen EU-Wahlkreis und entsendet einen der 22 belgischen Vertreter in das Europäische Parlament. Das Europäische Parlament vertritt alle EU-Bürger und wird daher direkt von ihnen gewählt. Es übt (gemeinsam mit dem Rat der EU) die gesetzgebende Gewalt aus und verabschiedet den Haushaltsplan. Ferner übt es eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU (insbesondere die Europäische Kommission) aus.

Mathieu Grosch (CSP) Link internist das im Gebiet deutscher Spache gewählte Mitglied des Europäischen Parlaments.

Die Vertretung im Europäischen Ministerrat

Die Minister der Mitgliedstaaten tagen im Rahmen des Rates der Europäischen Union (Ministerrat). Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste Entscheidungsorgan der EU. Dort werden (teils gemeinsam mit dem EU-Parlament) die wesentlichen Richtlinien und Entscheidungen getroffen. Je nach Themenbereich, der zur Tagesordnung steht, ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten.

In Gemeinschaftsangelegenheiten entsendet Belgien keinen Vertreter der Föderalregierung. Stattdessen konzertieren sich die jeweils für einen Fachbereich zuständigen Minister der drei Gemeinschaften, um einen gemeinsamen Standpunkt auszuarbeiten. Dieser wird dann im Europäischen Ministerrat von einem der drei Minister vertreten, der dann auch über das Recht verfügt, im Namen Belgiens abzustimmen. Welcher Minister genau wann Belgien vertritt, ist durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und Regionen festgelegt worden.


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